Streikexzess von Ver.di an deutschen Flughäfen – Flughafenverband ADV verurteilt rücksichtsloses Vorgehen

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Ber­lin, 13. Januar 2019. Die Gewerk­schaft Ver.di hat ange­kün­digt, am kom­men­den Diens­tag nach den Flug­hä­fen in Frank­furt am Main, Erfurt, Dres­den und Leipzig/Halle jetzt auch noch die Flug­hä­fen in Bre­men und Han­no­ver in den Streik ein­zu­be­zie­hen. Viele Rei­sende, vor allem im inner­deut­schen Ver­kehr, wer­den auch an ande­ren Flug­hä­fen betrof­fen sein. Das Aus­maß ist alar­mie­rend.

Es ist unver­ant­wort­lich von Ver.di, die Streiks bis zum Exzess aus­zu­deh­nen. Am Diens­tag wer­den gleich sechs deut­sche Flug­hä­fen betrof­fen sein. Jede Dimen­sion eines Warn­streiks wird gesprengt. An den sechs Flug­hä­fen wer­den etwa 180.000 Pas­sa­giere von Flug­strei­chun­gen und Ver­spä­tun­gen betrof­fen sein. Wei­tere zehn­tau­send Pas­sa­giere kom­men an den Flug­hä­fen hinzu, von denen keine Flüge zu den bestreik­ten Flug­hä­fen raus­ge­hen kön­nen. Dauer und Umfang der Streiks sind unver­hält­nis­mä­ßig und mehr als rück­sichts­los. Mir fehlt jedes Ver­ständ­nis dafür, dass Ver.di die Streiks auf dem Rücken der Rei­sen­den, der Flug­ge­sell­schaf­ten und der Flug­hä­fen aus­trägt. Ein­mal mehr wer­den die Flug­hä­fen als Schau­platz in einem Arbeits­kampf miss­braucht, bei dem sie noch nicht ein­mal Tarif­par­tei sind“, so Ralph Bei­sel zu den Warn­streiks.

Schon am letz­ten Don­ners­tag gab es erheb­li­che Beein­träch­ti­gun­gen durch die ganz­tä­gi­gen Ver.di-Streiks an den Flug­hä­fen Köln/Bonn, Düs­sel­dorf und Stutt­gart. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV ruft Ver.di auf, die Streik-Schaubühnen der Flug­hä­fen end­lich zu ver­las­sen. „Tarif­part­ner gehö­ren an den Ver­hand­lungs­tisch“, so Bei­sel abschlie­ßend.  

Die vom Streik betrof­fe­nen Flug­hä­fen wer­den sich gemein­sam mit Air­lines und Behör­den best­mög­lich auf den Streik vor­be­rei­ten. Den­noch wird allen Rei­sen­den drin­gend emp­foh­len, sich bei ihrer jewei­li­gen Flug­ge­sell­schaft zu erkun­di­gen, ob der Flug statt­fin­det und aus­rei­chend Zeit vor Ort ein­zu­pla­nen.

Die Pas­sa­gier­kon­trolle ist eine hoheit­li­che Sicher­heits­auf­gabe des Staa­tes. Das Per­so­nal an den Passagier- und Hand­ge­päck­kon­trol­len, die so genann­ten Luft­si­cher­heits­as­sis­ten­ten, sind im Auf­trag der Bun­des­po­li­zei bei pri­va­ten Sicher­heits­dienst­leis­tern beschäf­tigt.

ADV-PM 01 2019 Warn­streiks Ver.di