Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Im Juni 2012 ver­öf­fent­lichte die Euro­päi­sche Kom­mis­sion die Aus­le­gungs­leit­li­nien zur Anwen­dung der Ver­ord­nung (EG) Nr. 1107/2006 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behin­der­ten Flug­rei­sen­den und Flug­rei­sen­den mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät (Pas­sen­gers with redu­ced mobi­lity – PRMs). Ziel der Euro­päi­schen Kom­mis­sion war es, in Form von Aus­le­gungs­leit­li­nien die Umset­zung der EU-Verordnung (EG) 1107/2006 für die Rei­sen­den mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät kla­rer zu defi­nie­ren und damit eine ein­heit­li­chere Anwen­dung der Rechts­vor­schrif­ten zu gewähr­leis­ten. In Deutsch­land haben alle Ver­kehrs­flug­hä­fen diese Ver­ord­nung umge­setzt. Die Dienste und der Ser­vice für Rei­sende mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät sowie die dar­auf aus­ge­rich­tete Infra­struk­tur befin­den sich auf sehr hohem Niveau.

ADV-Positionspapier zu Aus­le­gungs­leit­li­nien zur Anwen­dung der Ver­ord­nung (EG) Nr. 1107/2006 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behin­der­ten Flug­rei­sen­den und Flug­rei­sen­den mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät