Auswirkungen der Luftverkehrsteuer an deutschen Flughäfen

Seit 2011 wird für Abflüge von deut­schen Flug­hä­fen eine nach Ent­fer­nungs­stu­fen gestaf­felte Luft­ver­kehr­steuer erho­ben. Mehr als 1 Mrd. Euro flos­sen jähr­lich in den Bun­des­haus­halt zurück. Unter Ein­be­zie­hung des Luft­ver­kehrs in den Han­del mit Treib­haus­gas­emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­ten wer­den die Steu­er­sätze des § 11 Absatz 1 Num­mer 1 bis 3 des Geset­zes jähr­lich neu fest­ge­legt. Zum 1. April 2020 wur­den die Steu­er­sätze noch­mal deut­lich erhöht – unab­hän­gig von der aus­ge­bro­che­nen Pan­de­mie und den fata­len Aus­wir­kun­gen auf den Luft­ver­kehr.

Die in Deutsch­land erho­bene Luft­ver­kehr­steuer bewirkte sehr nega­tive Aus­wir­kun­gen auf die deut­schen Ver­kehrs­flug­hä­fen. Neben Ver­än­de­run­gen des Ange­bots von Flug­ge­sell­schaf­ten, die Flüge kom­plett gestri­chen oder auf grenz­nahe Flug­hä­fen im benach­bar­ten Aus­land ver­la­gert haben, sind auch Reak­tio­nen auf der Nach­fra­ge­seite infolge gestie­ge­ner Preise fest­stell­bar. Diese Wir­kun­gen wer­den durch Son­der­ent­wick­lun­gen, wie z.B. steigende/fallende Ölpreise und Kero­sin­zu­schläge ver­stärkt oder gemin­dert (z.B. ein­ge­schränkte Wei­ter­gabe der Luft­ver­kehr­steuer im Wett­be­werb).

Die Doppel-Besteuerung des inner­deut­schen Luft­ver­kehrs, bei dem die Luft­ver­kehr­steuer sowohl beim Hin- als auch beim Rück­flug erho­ben wird, ist beson­ders pro­ble­ma­tisch, denn im Gegen­zug kam der Deut­schen Bahn eine Mehr­wert­steu­er­ent­las­tung zugute. Nach­hal­tige Rück­gänge sind vor allem im inner­deut­schen Ver­kehr zu ver­zeich­nen, der nach Kapa­zi­täts­ab­bau und –ver­la­ge­run­gen von Flug­ge­sell­schaf­ten zurück­ging.

ADV-Positionspapier Luft­ver­kehr­steuer