Luftsicherheitsgebühren

Der Schutz vor Angrif­fen auf die Sicher­heit des Luft­ver­kehrs hat oberste Prio­ri­tät für Flug­hä­fen und Flug­ge­sell­schaf­ten. Ein wesent­li­cher Bestand­teil der Sicher­heits­ar­chi­tek­tur ist die Durch­su­chung von Pas­sa­gie­ren und deren Gepäck auf den Flug­hä­fen. Hier­für wer­den Luft­si­cher­heits­ge­büh­ren erho­ben, die je nach Flug­ha­fen zwi­schen 2 € und 10 € betra­gen.

An den meis­ten inter­na­tio­na­len Flug­hä­fen in Deutsch­land wer­den die Kon­trol­len unter der Ver­ant­wor­tung der Bun­des­po­li­zei durch­ge­führt. An wei­te­ren Flug­hä­fen unter Ver­ant­wor­tung der jeweils zustän­di­gen Lan­des­po­li­zei. Auf Grund der gestie­ge­nen Sicher­heits­an­for­de­run­gen sind die Auf­wen­dun­gen für Sicher­heits­kon­trol­len in den letz­ten Jah­ren stark gestie­gen. Die Flug­hä­fen und Flug­ge­sell­schaf­ten for­dern daher mehr Trans­pa­renz über die Mit­tel­ver­wen­dung im Bereich Luft­si­cher­heit und damit über die Zusam­men­set­zung der Luft­si­cher­heits­ge­büh­ren.

In den kom­men­den Jah­ren ist durch die Ein­füh­rung neuer Tech­no­lo­gien mit wei­te­ren Kos­ten­stei­ge­run­gen zu rech­nen. Umso wich­ti­ger ist es, dass sowohl auf Bun­des­ebene als auch auf loka­ler Ebene Transparenz- und Effi­zi­enz­ge­sprä­che über die Wirt­schaft­lich­keit der Sicher­heits­kon­trol­len durch­ge­führt wer­den, damit diese auch in Zukunft für den Flug­gast bezahl­bar blei­ben.