Kosten der Luftsicherheit

Kein ande­rer Ver­kehrs­trä­ger unter­liegt so hohen Sicher­heits­an­for­de­run­gen wie der Luft­ver­kehr. Die Umset­zung des hoch­kom­ple­xen euro­päi­schen und natio­na­len Regu­lie­rungs­rah­mens ist mit gro­ßem per­so­nel­len und tech­ni­schen Auf­wand ver­bun­den. Die Kos­ten der Gefah­ren­ab­wehr im Luft­ver­kehr stei­gen seit Jah­ren. Eine Nor­ma­li­sie­rung oder gar Umkehr die­ser Ent­wick­lung ist nicht in Sicht. 

Luft­si­cher­heits­kos­ten sind zu einer enor­men Belas­tung für die gesamte Luft­ver­kehrs­bran­che gewor­den. Zwi­schen 2010 und 2020 sind die Kos­ten für Luft­si­cher­heit an den deut­schen Flug­hä­fen um 90 % gestie­gen. Die Kos­ten für Passagier- und Gepäck­kon­trol­len in Ver­ant­wor­tung des Bun­des bzw. der Län­der sind dabei dop­pelt so stark gestie­gen wie die Kos­ten für Eigen­si­che­rungs­maß­nah­men der Flug­ha­fen­be­trei­ber.

Die genauere Betrach­tung zeigt, dass die Trei­ber die­ser Ent­wick­lung in zwei Berei­chen aus­zu­ma­chen sind. 

Zum einen ver­lan­gen die stei­gen­den Sicher­heits­an­for­de­run­gen immer mehr und kom­ple­xere Kon­troll­tech­nik. Deren Beschaf­fung und Betrieb ver­ur­sacht beson­ders dann eine große Kos­ten­stei­ge­rung, wenn zuvor ein­ge­setzte Tech­nik noch nicht ihre vor­ge­se­hene Betriebs­dauer erreicht hatte.

Zum ande­ren sind die Per­so­nal­kos­ten mas­siv gestie­gen. Über den Zeit­raum von zehn Jah­ren haben die Tarif­ab­schlüsse in der Luft­si­cher­heit zu einem durch­schnitt­li­chen Lohn­zu­wachs von 60 % geführt.

Die Auf­wen­dun­gen der Behör­den für die Passagier- und Gepäck­kon­trol­len wer­den über die Luft­si­cher­heits­ge­bühr refi­nan­ziert. Diese darf als Gebühr kei­nen Gewinn erzie­len, son­dern nur die ent­stan­de­nen Auf­wen­dun­gen erset­zen.

Das Bun­des­mi­nis­te­rium des Innern bzw. die Luft­si­cher­heits­be­hör­den der Län­der legen die Höhe der Luft­si­cher­heits­ge­büh­ren stand­ort­spe­zi­fisch auf Basis der Luft­si­cher­heits­ge­büh­ren­ver­ord­nung fest.

Die Flug­hä­fen tra­gen die Kos­ten für die Erfül­lung ihrer Eigen­si­che­rungs­pflich­ten jeweils selbst. Die teil­weise Refi­nan­zie­rung die­ses Auf­wands erfolgt durch ein Luft­si­cher­heits­ent­gelt. Im Stand­ort­wett­be­werb um Lini­en­flug­an­ge­bote gelingt es viel­fach jedoch nicht, den gesam­ten Auf­wand auf die Nut­zer umzu­le­gen.

Basie­rend auf den gemel­de­ten Pas­sa­gier­zah­len der Flug­ge­sell­schaf­ten wer­den von der Luft­si­cher­heits­be­hörde die Gebüh­ren­be­scheide erstellt bzw. vom Flug­ha­fen das Ent­gelt erho­ben.

Die Flug­ge­sell­schaf­ten haben die Mög­lich­keit, Gebüh­ren und Ent­gelte auf die Pas­sa­giere umzu­le­gen und als Teil des Ticket­prei­ses aus­zu­wei­sen.

Die Abwehr gegen die zivile Luft­fahrt gerich­te­ter Bedro­hun­gen und Anschläge ist eine Kern­auf­gabe des Staa­tes. Der Staat hat aus sei­nen Haus­halts­mit­teln den dafür not­wen­di­gen Auf­wand zumin­dest antei­lig zu erbrin­gen. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV spricht sich für eine gleich­mä­ßige Absen­kung der Luft­si­cher­heits­kos­ten an allen Stand­or­ten in Bundes- und Lan­des­ver­ant­wor­tung aus.