Planungs- und Genehmigungsverfahren

Planungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren bedür­fen ins­be­son­dere bei gro­ßen Infra­struk­tur­pro­jek­ten viel Zeit. Vom Antrag auf die Plan­fest­stel­lung über den Erlass der Plan­fest­stel­lung bis zu einer letzt­in­stanz­li­chen gericht­li­chen Ent­schei­dung ver­ge­hen nicht sel­ten viele Jahre.

Die Flug­hä­fen sind aus ver­schie­de­nen Grün­den an einer zügi­gen Abwick­lung von Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren inter­es­siert. Zum einen ver­ur­sa­chen lange Pla­nungs­ab­läufe hohe Kos­ten und ver­zö­gern sehr oft die drin­gend benö­tig­ten Kapa­zi­täts­er­wei­te­run­gen oder Moder­ni­sie­run­gen und beein­flus­sen so eine bedarfs­ge­rechte Wei­ter­ent­wick­lung. Zum ande­ren haben lang andau­ernde Pla­nungs­ver­fah­ren einen nega­ti­ven Ein­fluss auf das Ver­hält­nis zwi­schen Flug­ha­fen und den in der Umge­bung leben­den Men­schen, da Sach­fra­gen viel­fach mit Emo­tio­nen ver­mischt wer­den und die Fron­ten über die lange Ver­fah­rens­dauer ver­här­ten.

Planungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren müs­sen ver­kürzt und neu struk­tu­riert wer­den. Hier­bei ist auf die unter­schied­li­chen Inter­es­sen der Vor­ha­ben­trä­ger, der Anwoh­ner und der Natur Rück­sicht zu neh­men. Die aktu­el­len Rege­lun­gen wer­den die­sem Anspruch jedoch nicht gerecht. Es muss wie­der eine aus­ge­wo­gene Balance zwi­schen Anwohner-, Natur und wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen gefun­den wer­den.