Flughafenverband ADV setzt sich für Reisende mit eingeschränkter Mobilität ein – Anpassung der europäischen PRM-Regeln erforderlich

© Stockwerk-Fotodesign_stock.adobe.com

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Ber­lin, 3. Dezem­ber 2019. Heute wird der „Inter­na­tio­nale Tag der Men­schen mit Behin­de­rung“ began­gen. Die­ser von der UNO initi­ierte, jähr­lich statt­fin­dende Gedenk­tag stellt Men­schen mit kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder see­li­schen Ein­schrän­kun­gen in den Blick­win­kel. Die Air­ports unter dem Dach des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV leis­ten mit ihrem erst­klas­si­gen PRM-Betreuungsservice (pas­sen­gers with redu­ced mobi­lity) einen wesent­li­chen Bei­trag für die Mobi­li­tät und das unkom­pli­zierte Rei­sen die­ser Men­schen.

Seit 2006 sind die Flug­hä­fen in Europa für die Erbrin­gung der Ser­vices für Pas­sa­giere mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät (PRM) ver­ant­wort­lich. Die Her­aus­for­de­rung – der Anteil an PRM-Reisenden wächst stark. Erhe­bun­gen des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV zei­gen, dass jähr­lich neue Höchst­werte erreicht wer­den.

Im Jahr 2018 wur­den 1.981.982 mobi­li­täts­ein­ge­schränkte Pas­sa­giere an deut­schen Flug­hä­fen gezählt: eine Stei­ge­rung gegen­über 2017 um 13,3 %. Seit Jah­ren lie­fern die Flug­hä­fen einen sehr guten Ser­vice ab. Auf 10.000 Rei­sende gibt es nur eine Beschwerde. Die Zah­len zeu­gen von einer guten Für­sorge und hohen Qua­li­tät der behin­der­ten­ge­rech­ten Leis­tun­gen an den Flug­hä­fen.

Ich freue mich, dass wir an unse­ren Flug­hä­fen den Men­schen mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät einen sehr guten Betreu­ungs­ser­vice anbie­ten kön­nen. Men­schen mit einem Han­di­cap dür­fen in ihrer Mobi­li­tät und Rei­se­freude nicht benach­tei­ligt wer­den. Daran hal­ten die Flug­hä­fen auch in Zukunft fest und leis­ten für diese Men­schen ihre Unter­stüt­zung“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel.

Der­zeit läuft in Brüs­sel eine Über­prü­fung der aus 2006 stam­men­den PRM-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV setzt sich für eine wei­tere Opti­mie­rung des Rechts­rah­mens ein. Dabei muss dem Miss­brauch von Leis­tun­gen Ein­halt gebo­ten wer­den. Es ist dafür Sorge zu tra­gen, dass der PRM-Service und damit ver­bun­dene Res­sour­cen tat­säch­lich auch nur die­ser Per­so­nen­gruppe zugu­te­kom­men. Durch einen kon­ti­nu­ier­li­chen Aus­tausch zwi­schen Flug­hä­fen, natio­na­len Behör­den und loka­len Behin­der­ten­ver­bän­den wird ein hoher Qua­li­täts­an­spruch umge­setzt. „Ein guter Ser­vice für Pas­sa­giere mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät an den Flug­hä­fen ist und bleibt ein Muss“, so Bei­sel abschlie­ßend.

ADV-PM 31 2019 ADV setzt sich für Rei­sende mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät ein