Flughäfen fordern mutiges Luftverkehrskonzept

Mutiges Konzept

Ber­lin, 02. März 2016. Heute kom­men in Ber­lin die Vor­stände und Geschäfts­füh­rer der 22 inter­na­tio­na­len Ver­kehrs­flug­hä­fen in Deutsch­land zu ihrer Früh­jahrs­ta­gung zusam­men. Mit Blick auf das Luft­ver­kehrs­kon­zept, das der­zeit erstellt wird, for­dern sie ver­bes­serte Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für die deut­schen Flug­hä­fen. Im welt­wei­ten Wett­be­werb um Markt­an­teile hinkt der Luft­ver­kehr in Deutsch­land hin­ter­her. Zu den Erwar­tun­gen der Flug­hä­fen an den Bund und die Län­der erklärt der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV Ralph Bei­sel:

 „Um dem wach­sen­den Mobi­li­täts­be­dürf­nis der Men­schen gerecht zu wer­den, müs­sen auch die Flug­hä­fen in Deutsch­land bedarfs­ge­recht wach­sen. Ein muti­ges Luft­ver­kehrs­kon­zept ist über­fäl­lig!“ Die Flug­ha­fen­be­trei­ber for­dern eine stär­kere Ver­ant­wor­tung des Bun­des bei der Ent­wick­lung von Flug­hä­fen. Beschleu­nigte Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren, die unter Ein­bin­dung der Bür­ger erfol­gen, sind aus Sicht der Flug­ha­fen­be­trei­ber ein not­wen­di­ger Schritt. Nach Ansicht des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV müs­sen die Air­ports in den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan auf­ge­nom­men wer­den. Nur so kann eine inter­mo­dale, d.h. ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fende Anbin­dung der Flug­ha­fen­stand­orte gewähr­leis­tet wer­den.

Der­zeit kön­nen Geschäfts- und Pri­vat­rei­sende von Deutsch­lands Flug­hä­fen 600 Ziele in 111 Län­dern im Direkt­flug errei­chen. Hierzu ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Luft­ver­kehrs­ver­hand­lun­gen müs­sen zu einer Markt­öff­nung füh­ren. Hier­von pro­fi­tie­ren Wirt­schaft, Tou­ris­mus und Regio­nen. Mehr denn je kommt es auf das Ver­hand­lungs­ge­schick der Bun­des­re­gie­rung an. Die Ver­hand­lun­gen mit ande­ren Staa­ten über Luft­ver­kehrs­rechte dür­fen nicht auf die EU-Ebene dele­giert wer­den.“ 

Auch beim Thema Betriebs­zei­ten haben die Flug­hä­fen kon­krete Erwar­tun­gen an die Bun­des­re­gie­rung: „Fast alle deut­schen Flug­hä­fen unter­lie­gen heute restrik­ti­ven Betriebs­be­schrän­kun­gen. Die weni­gen bestehen­den Nacht­flug­mög­lich­kei­ten sind für den Logis­tik­stand­ort Deutsch­land ebenso unver­zicht­bar wie die Tages­rand­zei­ten. Sie müs­sen im Luft­ver­kehrs­kon­zept unbe­dingt bekräf­tigt wer­den“, for­dert Ralph Bei­sel. 

Die Flug­hä­fen set­zen zudem auf ein Bekennt­nis des Bun­des zum bewähr­ten Sys­tem der Geneh­mi­gung der Flug­ha­fen­ent­gelte. „An dem fai­ren und trans­pa­ren­ten Ver­fah­ren muss fest­ge­hal­ten wer­den. Ohne kos­ten­de­ckende Ent­gelte kön­nen die Flug­hä­fen ihre leis­tungs­fä­hige Infra­struk­tur nicht mehr finan­zie­ren. Sollte die Bun­des­re­gie­rung von der Nut­zer­fi­nan­zie­rung abrü­cken, müss­ten öffent­li­che Haus­halte und der Steu­er­zah­ler die Kos­ten über­neh­men. Dies kann nicht gewollt sein,“ so der Chef des Flug­ha­fen­ver­ban­des.

Schließ­lich for­dern die Flug­hä­fen eine Redu­zie­rung von wett­be­werbs­ver­zer­ren­den Belas­tun­gen: „Die Kos­ten für Luft­si­cher­heit müs­sen als hoheit­li­che Auf­gabe vom Bund über­nom­men wer­den,“ resü­miert der ADV-Hauptgeschäftsführer.

ADV-PM 05 2016 Luft­ver­kehrs­kon­zept