Beschäftigte an den Flughäfen nicht vergessen – gemeinsame Initiative von Flughafenverband ADV und ver.di: Bitte um Unterstützung durch Bund und Länder

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Ber­lin, 15. Mai 2020. Nach dem fast voll­stän­di­gen Erlie­gen des Pas­sa­gier­ver­kehrs an den deut­schen Flug­hä­fen sind der Flug­ha­fen­ver­band ADV und die Ver­einte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di in gro­ßer Sorge um die Zukunfts­fä­hig­keit von mehr als 180.000 Arbeits­plät­zen, davon ca. 40.000 direkt bei den Flug­ha­fen­ge­sell­schaf­ten. Ver­band und Gewerk­schaft ersu­chen die Unter­stüt­zung durch Bund und Län­der.

Flug­ha­fen­be­trei­ber bie­ten gute und sichere Arbeits­plätze – das gilt bis heute und soll auch wei­ter gel­ten! Die Covid19-Krise und der Zusam­men­bruch im Luft­ver­kehr wer­den an den Flug­hä­fen nicht spur­los vor­bei­ge­hen. Arbeits­plätze sind akut gefähr­det. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV und ver.di rich­ten in einer gemein­sa­men Initia­tive einen drin­gen­den Appell an Bund und Län­der, ihrer Gesamt­ver­ant­wor­tung für den Luft­ver­kehr in Deutsch­land gerecht zu wer­den und auch den Flug­hä­fen Unter­stüt­zung zu leis­ten.

Es herrscht Alarm­stufe Rot – ganz gleich, ob Beschäf­tigte bei den Flug­ha­fen­ge­sell­schaf­ten, bei den Boden­ver­kehrs­diens­ten oder in den Catering-Unternehmen, ob in der Flug­zeug­war­tung, in der Logis­tik oder in Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men auf dem Vor­feld rund ums Flug­zeug oder im Flug­haf­en­ter­mi­nal – sie alle sind nach­hal­tig von der Corona-Krise betrof­fen“, fasst der ADV-Präsident, Dr. Ste­fan Schulte, die pre­käre Situa­tion zusam­men. Bereits heute befin­den sich ca. 80 Pro­zent der Beschäf­tig­ten an den Flug­hä­fen in Kurz­ar­beit.

Gleich­zei­tig kommt den Flug­hä­fen eine zen­trale Bedeu­tung bei der Auf­recht­erhal­tung sta­bi­ler Logistik- und Ver­sor­gungs­ket­ten zu. Es geht um die Luft­fracht zur Ver­sor­gung mit lebens­wich­ti­gen Gütern. Aber auch um die zuneh­men­den Kran­ken­trans­porte und Son­der­ver­kehre, wie z. B. die Ein­rei­sen von Ern­te­hel­fern. Sowohl Bundes- als auch Lan­des­re­gie­run­gen legen größ­ten Wert dar­auf, dass alle Flug­hä­fen betriebs­be­reit und anflieg­bar sind. „Die Corona-Krise hat alle ADV-Flughäfen in eine rapide Tal­fahrt geführt, und trotz­dem ste­hen die Flug­hä­fen zu ihrer Daseins­vor­sorge und gewähr­leis­ten einen Flug­be­trieb an ihren Stand­or­ten. Das ver­dient eine finan­zi­elle Wür­di­gung und Unter­stüt­zung durch die Bun­des­re­gie­rung“, so Dr. Ste­fan Schulte in sei­nem Ruf an die Poli­tik.

Mitt­ler­weile sind den Flug­hä­fen über 95 Pro­zent ihrer Umsätze weg­ge­bro­chen. Pro Monat feh­len den deut­schen Flug­hä­fen 500 Mil­lio­nen Euro an Ein­nah­men. Gleich­zei­tig fal­len jeden Monat Vor­hal­te­kos­ten von 170 Mio. Euro zur Auf­recht­erhal­tung der Betriebs­be­reit­schaft an.

Ein Flug­be­trieb ohne Ein­nah­men lässt sich auf Dauer nicht durch­hal­ten. Die von den Flug­hä­fen ein­ge­lei­te­ten Spar­maß­nah­men kön­nen den Ein­nah­me­rück­gang nicht auf­fan­gen. Die neuen Rege­lun­gen zur Kurz­ar­beit hel­fen sehr, den betriebs­wirt­schaft­lich not­wen­di­gen Abbau von Arbeits­plät­zen zu ver­hin­dern, grei­fen aber nur für einen Über­gangs­zeit­raum. Eine wirk­li­che Erho­lung des Luft­ver­kehrs ist nicht vor 2023 rea­lis­tisch. Exper­ten wei­sen zu Recht dar­auf hin, dass kaum eine Bran­che län­ger von den Aus­wir­kun­gen der Covid19-Krise betrof­fen sein wird als der Luft­ver­kehr.

Die Unter­stüt­zung der Bun­des­re­gie­rung für die deut­schen Air­lines ist wich­tig und rich­tig. Aber es kann nicht sein, dass dar­über die Flug­hä­fen und ihre Beschäf­tig­ten in Ver­ges­sen­heit gera­ten und keine Hil­fen erhal­ten. Luft­ver­kehr fin­det ohne die Infra­struk­tur am Boden nicht statt. Das betrifft neben den Flug­hä­fen selbst auch viele zehn­tau­send Arbeits­plätze bei unab­hän­gi­gen Dienst­leis­tern und aus­ge­glie­der­ten Töch­tern der Flug­hä­fen. Die Flug­ha­fen­be­trei­ber wer­den alle geeig­ne­ten Maß­nah­men umset­zen, um die Beschäf­ti­gung – soweit ver­tret­bar je nach Ver­kehrs­ent­wick­lung – zu erhal­ten“, erklärt der ADV-Präsident.

Kon­kret for­dern der Flug­ha­fen­ver­band ADV und ver.di, dass den Flug­hä­fen zumin­dest die Vor­hal­te­kos­ten für ihre Betriebs­be­reit­schaft erstat­tet wer­den. Zur Deckung der Vor­hal­te­kos­ten sind die Flug­hä­fen auf kom­pen­sa­to­ri­sche Zuwen­dun­gen ange­wie­sen. Für eine gesi­cherte Liqui­di­tät müs­sen die Flug­hä­fen end­lich Zugang zu den Son­der­kre­dit­pro­gram­men der KfW und der Län­der erhal­ten.

ADV-PM 09 2020 Beschäf­tigte an den Flug­hä­fen nicht ver­ges­sen