Infrastruktur-Zukunftsgesetz stärkt Flughafenstandort Deutschland

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Ber­lin, 26. Juni 2026. Flug­hä­fen in Deutsch­land möch­ten ihren Bei­trag zu Wachs­tum und Wohl­stand leis­ten | Auf­nahme in das über­ra­gende öffent­li­che Inter­esse | Bun­des­tag erkennt beson­dere Bedeu­tung der Flug­ha­fen­in­fra­struk­tur an

Mit der heu­ti­gen Ver­ab­schie­dung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes setzt der Deut­sche Bun­des­tag ein wich­ti­ges Signal für die Zukunft des Luft­ver­kehrs­stand­orts Deutsch­land. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV begrüßt ins­be­son­dere die Ent­schei­dung, den Bau und Aus­bau von Flug­hä­fen künf­tig als „über­ra­gen­des öffent­li­ches Inter­esse“ ein­zu­stu­fen.

Damit trägt der Gesetz­ge­ber der zen­tra­len Rolle der Flug­hä­fen für die Mobi­li­tät von Men­schen und Unter­neh­men, die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung, die Ver­sor­gungs­si­cher­heit sowie die inter­na­tio­nale Anbin­dung Deutsch­lands Rech­nung. Gleich­zei­tig wird aner­kannt, dass Flug­hä­fen eine wich­tige Funk­tion für die Kri­sen­vor­sorge und die öffent­li­che Sicher­heit erfül­len.

ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel erklärt:

Die Ein­stu­fung der Flug­ha­fen­in­fra­struk­tur als über­ra­gen­des öffent­li­ches Inter­esse ist ein star­kes Bekennt­nis zum Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land. Flug­hä­fen ver­bin­den Men­schen, Märkte und Regio­nen. Sie sind unver­zicht­bar für inter­na­tio­nale Geschäfts­be­zie­hun­gen, den Tou­ris­mus, die Luft­fracht und die gesell­schaft­li­che Teil­habe.

Die neue Rege­lung ver­bes­sert die Planungs- und Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit für die Flug­ha­fen­be­trei­ber. Bereits heute kommt es dar­auf an, die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten unse­rer Flug­hä­fen best­mög­lich zu nut­zen. Künf­tig kön­nen not­wen­dige und bedarfs­ge­rechte Erwei­te­run­gen leich­ter umge­setzt wer­den. Gleich­zei­tig erhal­ten die zustän­di­gen Geneh­mi­gungs­be­hör­den mehr Rechts­si­cher­heit bei ihren Abwä­gungs­ent­schei­dun­gen.

Wir dan­ken den Abge­ord­ne­ten der Regie­rungs­ko­ali­tion für diese rich­tungs­wei­sende Ent­schei­dung. Im ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ver­kehr wur­den die Flug­hä­fen noch nicht in ange­mes­se­ner Weise berück­sich­tigt. Umso wich­ti­ger ist das nun ver­ab­schie­dete Vor­ha­ben für die Zukunfts­fä­hig­keit des Luft­ver­kehrs­stand­orts Deutsch­land.

Die deut­schen Flug­hä­fen sind bereit, ihren Bei­trag zu Wachs­tum, Beschäf­ti­gung und Wohl­stand zu leis­ten. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz schafft dafür bes­sere Rah­men­be­din­gun­gen und stärkt die Wett­be­werbs­fä­hig­keit Deutsch­lands im inter­na­tio­na­len Stand­ort­wett­be­werb. Pla­nungs­ge­schwin­dig­keit und Umwelt­ver­ant­wor­tung schlie­ßen sich dabei nicht aus. Die deut­schen Flug­hä­fen wer­den bei­des leben.“

ADV-PM 17 2026 Infrastruktur-Zukunftsgesetz stärkt Luft­ver­kehrs­stand­ort Deutsch­land