Bundestag ebnet den Weg für biometrische Fluggastabfertigung | ADV begrüßt wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Luftverkehrs

Traveler Using AI Chatbot Assistant on Smartphone for Flight and Hotel Booking, Artificial Intelligence Virtual Concierge for Travel Planning and Navigation Concept

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Ber­lin, 26. Juni 2026. Der Deut­sche Bun­des­tag hat heute das Gesetz zur Ermög­li­chung der digi­ta­len Flug­gast­ab­fer­ti­gung beschlos­sen. Damit wird die recht­li­che Grund­lage für einen digi­ta­len, bio­me­trie­ba­sier­ten Rei­se­pro­zess an deut­schen Flug­hä­fen geschaf­fen.

Ziel des Geset­zes ist es, die digi­tale Aus­le­sung und Ver­ar­bei­tung von Flug­gast­da­ten rechts­si­cher zu ermög­li­chen und damit auto­ma­ti­sierte sowie bio­me­tri­sche Abfer­ti­gungs­pro­zesse vor­an­zu­trei­ben. Deutsch­land schafft damit die Vor­aus­set­zun­gen, die Flug­gast­ab­fer­ti­gung moder­ner, effi­zi­en­ter und siche­rer zu gestal­ten.

Kern des neuen Ansat­zes ist ein digi­ta­ler, bio­me­trie­ba­sier­ter Pro­zess: Beim ers­ten Kon­takt­punkt am Flug­ha­fen wird ein Gesichts­bild des Flug­gas­tes auf­ge­nom­men und in ein ver­schlüs­sel­tes bio­me­tri­sches Mus­ter umge­wan­delt. Par­al­lel dazu wer­den die not­wen­di­gen Flug­gast­da­ten ver­schlüs­selt gespei­chert. Nach einem ein­ma­li­gen Abgleich mit dem Licht­bild im Aus­weis­do­ku­ment erfolgt an allen wei­te­ren Pro­zess­punk­ten – etwa bei der Gepäck­auf­gabe, Sicher­heits­kon­trolle oder beim Boar­ding – eine auto­ma­ti­sierte Iden­ti­täts­prü­fung. Vor­aus­set­zung ist eine erfolg­rei­che Veri­fi­ka­tion, die die jewei­li­gen Pro­zess­schritte erheb­lich beschleu­nigt. Die Nut­zung des Ver­fah­rens erfolgt frei­wil­lig.

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV begrüßt die Ver­ab­schie­dung des Geset­zes aus­drück­lich. „Die Digi­ta­li­sie­rung des Rei­se­pro­zes­ses bie­tet erheb­li­che Poten­ziale: Sie ermög­licht effi­zi­en­tere Abläufe durch den Weg­fall mehr­fa­cher Doku­men­ten­kon­trol­len, stärkt die Sicher­heit durch ver­bes­serte Iden­ti­täts­prü­fun­gen und gewähr­leis­tet gleich­zei­tig hohe Daten­schutz­stan­dards durch eine spar­same und zweck­ge­bun­dene Daten­ver­ar­bei­tung“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel.

Mit dem heu­ti­gen Beschluss setzt der Bun­des­tag ein star­kes Signal für die Moder­ni­sie­rung des Luft­ver­kehrs in Deutsch­land. Ein Schwach­punkt bleibt aller­dings die feh­lende Tech­no­lo­gie­of­fen­heit – ins­be­son­dere die Mög­lich­keit, digi­tale End­ge­räte im Rah­men des Online-Check-ins als Ver­fah­rens­start zu nut­zen. Ohne diese Option sind Flug­gäste gezwun­gen, sich vor Ort am Flug­ha­fen zu regis­trie­ren. Die­ser zusätz­li­che Auf­wand ist nur mit res­sour­cen­in­ten­si­ven Lösun­gen wie eige­nen Registrierungs-Countern an den Flug­hä­fen zu bewäl­ti­gen – zulas­ten von Effi­zi­enz und Digi­ta­li­sie­rung. Dazu muss noch eine trag­fä­hige Rege­lung gefun­den wer­den“, resü­miert Ralph Bei­sel.

ADV-PM 18 2026 ADV begrüßt digi­tale Flug­gast­ab­fer­ti­gung