10 Jahre EU-Verordnung für Reisende mit eingeschränkter Mobilität – Deutsche Flughäfen ermöglichen unkompliziertes Reisen und bieten sehr guten PRM-Service

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Ber­lin, 26. Juli 2018. Am 26. Juli 2008 ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behin­der­ten Flug­rei­sen­den und Flug­rei­sen­den mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät in Kraft getre­ten. Diese Ver­ord­nung soll die Rechte für Rei­sende mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät stär­ken und das Rei­sen erleich­tern.

Den deut­schen Flug­hä­fen liegt eine unkom­pli­zierte Mobi­li­tät von Men­schen mit kör­per­li­chen, geis­ti­gen sowie see­li­schen Ein­schrän­kun­gen am Her­zen. Daher haben in Deutsch­land alle Ver­kehrs­flug­hä­fen die EU-VO (EG) 1107/2006 und die damit ver­bun­de­nen Anfor­de­run­gen an die Flug­ha­fen­in­fra­struk­tur und die zu erbrin­gen­den Dienst­leis­tun­gen umge­setzt. Das beinhal­tet einen spe­zi­ell aus­ge­rich­te­ten Betreu­ungs­ser­vice für PRM-Reisende (pas­sen­gers with redu­ced mobi­lity) am Flug­ha­fen. Die­ser Ser­vice befin­det sich auf hohem Niveau und wird zuneh­mend von den Rei­sen­den in Anspruch genom­men.

Dafür sind die deut­schen Flug­hä­fen bes­tens auf­ge­stellt. Die jüngs­ten Zah­len aus der jähr­li­chen Umfrage des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV zum Thema PRM ver­tie­fen das Bild. Mehr als 1,75 Mio. PRM-Reisende nutz­ten 2017 den auf sie zuge­schnit­te­nen Betreu­ungs­ser­vice der deut­schen Flug­hä­fen. Das ist ein erneut deut­li­cher Anstieg gegen­über dem Vor­jahr. Erkenn­bar ist außer­dem, dass die Zahl der PRM-Reisenden an deut­schen Flug­hä­fen im Ver­gleichs­zeit­raum 2017/2016 dop­pelt so stark wie die Pas­sa­gier­zah­len ins­ge­samt gestie­gen sind: Wäh­rend die Pas­sa­gier­zah­len in 2017 um 5,27 % auf 235,17 Mio. Pas­sa­giere stie­gen, über­traf die Ent­wick­lung der PRM-Reisenden diese Stei­ge­rung deut­lich. Sie betrug 2017 +10,12 % gegen­über 2016.

Das wich­tigste Ergeb­nis die­ser Umfrage ist, dass die Rei­sen­den mit dem PRM-Service sehr zufrie­den sind: Bei einem Gesamt­auf­kom­men von 1.756.391 PRM-Passagieren gab es im Jahr 2017 ledig­lich 310 Beschwer­den. Dies ent­spricht einer sehr gerin­gen Quote von 0,018 % Beschwerden/PRM-Flug.

Dazu resü­miert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Die Zah­len spre­chen für die Leis­tungs­fä­hig­keit der deut­schen Flug­hä­fen. Es freut mich, dass die mobilitätseinge­schränkten Gäste mit den PRM-Serviceleistungen der deut­schen Flug­hä­fen zufrie­den sind. Daran möch­ten wir fest­hal­ten und im Ein­klang mit den natio­na­len Behör­den und loka­len Behin­der­ten­ver­bän­den die­sen erst­klas­si­gen Ser­vice wei­ter bele­ben und aus­bauen.“

ADV-PM 13 2018 Zehn Jahre EU-Verordnung (EG) Nr. 1107_2006