Slot-Pool

Slot-Pool

Alle neu geschaf­fe­nen, unge­nutz­ten, auf­ge­ge­be­nen oder ander­wei­tig ver­füg­ba­ren Slots kom­men in einen Pool, aus dem 50 % die­ser Slots an Neu­be­wer­ber ver­ge­ben wer­den. Als Neu­be­wer­ber gel­ten Flug­ge­sell­schaf­ten, die auf dem betref­fen­den Flug­ha­fen am Tag des bean­trag­ten Slots über weni­ger als vier Zeit­ni­schen bzw. weni­ger als 3 % der Zeit­ni­schen die­ses Tages ver­fü­gen. Slots kön­nen zwi­schen den Flug­ge­sell­schaf­ten oder als Folge einer teil­wei­sen oder völ­li­gen Über­nahme frei und ohne Ent­gelt aus­ge­tauscht wer­den, auch die Über­tra­gung auf andere Stre­cken oder Ver­kehrs­ar­ten ist mög­lich. Der Slot­tausch muss vom Flug­ha­fen­ko­or­di­na­tor bestä­tigt wer­den.

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