Kategorisierung

Kategorisierung

Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion nimmt fol­gende Klas­si­fi­zie­rung der Flug­plätze vor
Für Zwe­cke der im Jahr 2005 ver­ab­schie­de­ten „Gemein­schafts­richt­li­nien für die Finan­zie­rung von Flug­hä­fen und Staats­bei­hil­fen …“ wur­den von der Euro­päi­schen Kom­mis­sion vier Kate­go­rien für Flug­plätze in den Mit­glied­staa­ten fest­ge­legt:

  • Kate­go­rie A: „große Gemein­schafts­flug­hä­fen“ mit > 20 Mio. Passagieren/Jahr
  • Kate­go­rie B: „natio­nale Flug­hä­fen“ mit 5 bis 20 Mio. Passagieren/Jahr
  • Kate­go­rie C: „große Regio­nal­flug­hä­fen“ mit 1 bis 5 Mio. Passagieren/Jahr
  • Kate­go­rie D: „kleine Regio­nal­flug­hä­fen“ mit < als 1 Mio. Passagieren/Jahr

Kri­tisch an die­ser Ein­tei­lung ist fest­zu­hal­ten, dass sie sich allein an der Zahl der abge­fer­tig­ten Pas­sa­giere ori­en­tiert. Die vie­len ande­ren ver­kehr­li­chen Funk­tio­nen von Flug­hä­fen blei­ben hier unbe­rück­sich­tigt.
Auch zeigt die Pas­sa­gier­ent­wick­lung all­ge­mein und im Kon­kre­ten an Ein­zel­stand­or­ten, dass sich Pha­sen des Wachs­tums und des Pas­sa­gier­rück­gangs mit­ein­an­der abwech­seln. So gibt es Flug­hä­fen, die zeit­lich bedingt, unter­schied­li­chen Kate­go­rien zuzu­ord­nen wären.

(Siehe auch Ver­kehrs­flug­ha­fen, Regio­nal­flug­ha­fen, Ver­kehrs­lan­de­platz)

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