Striktere Regeln für Drohnen

Ber­lin, 09. Novem­ber 2015. Flug­ha­fen­ver­band ADV unter­stützt Vor­stoß von Bun­des­mi­nis­ter Dobrindt. Fern­ge­steu­erte Flug­ob­jekte dür­fen nicht die Flug­si­cher­heit gefähr­den.  Immer mehr Hobby-Piloten und Fir­men las­sen zivile Droh­nen star­ten.

Drohne

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Gerade für uner­fah­rene Steue­rer von Droh­nen ist es schwie­rig, ihre unbe­mann­ten Flug­ge­räte in siche­rer Ent­fer­nung zur Gefah­ren­quelle zu hal­ten. Die ADV begrüßt zusätz­li­che Rege­lun­gen für den Ein­satz von Droh­nen, wie von Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Alex­an­der Dobrindt ange­kün­digt. „Die Sicher­heit für die bemannte Luft­fahrt darf nicht durch unbe­mannte Flug­sys­teme gefähr­det wer­den. Für die Gewähr­leis­tung brau­chen wir strik­tere Regeln. Wirk­same Beschrän­kun­gen sind über Kata­stro­phen­ge­bie­ten, über grö­ße­ren Men­schen­an­samm­lun­gen und in Flug­ha­fen­nähe erfor­der­lich. Glei­ches gelte auch für die Steue­rung der Flug­ge­räte. Die ADV spricht sich für einen Füh­rer­schein für die Steue­rer von gewerb­lich genutz­ten, unbe­mann­ten Luft­fahrt­sys­te­men aus“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel. Die gemein­sa­men Grund­sätze des Bun­des und der Län­der für die Ertei­lung der Erlaub­nis zum Auf­stieg von unbe­mann­ten Luft­fahrt­sys­te­men gemäß § 16 Absatz 1 Num­mer 7 LuftVO bedür­fen aus Sicht des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV der Ergän­zung. Auch müss­ten Ver­stöße gegen die Bestim­mun­gen wirk­sa­mer sank­tio­niert wer­den. Auf mitt­lere Sicht, sehen die Flug­hä­fen in der zivi­len Nut­zung von Droh­nen eine große Chance für Wirt­schaft und Luft­fahrt. Regu­la­to­ri­sche Bemü­hun­gen – ins­be­son­dere auf EU-Ebene – dür­fen den tech­ni­schen Fort­schritt nicht ein­brem­sen. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV bringt sich als Sta­ke­hol­der in den ent-sprechenden Gre­mien ein. Die Pres­se­mit­tei­lung zum Down­load gibt es hier.