Lärmobergrenze in Frankfurt a. M. sind Rückschritt – Statement von ADV-HGF Ralph Beisel

Hes­si­sche Allein­gänge durch die Ein­füh­rung einer Lär­mo­ber­grenze wären ein ein­deu­ti­ger Rück­schritt. Der wirk­samste Lärm­schutz setzt an der Quelle, dem Flug­zeug, an. Hier set­zen die deut­schen Flug­hä­fen auf lärm­ab­hän­gige Ent­gelte. Der Ein­satz von immer lei­se­ren und sau­be­ren Flug­zeu­gen wird wirk­sam geför­dert. Flug­lärm­schutz ist für die Flug­hä­fen das Umwelt­thema Nr. 1. Ele­men­tare Bestand­teile der Lärm­schutz­kon­zepte sind lärm­ab­hän­gige Ent­gelte. Ein Erfolgs­mo­dell für ver­bes­ser­ten Lärm­schutz. Den loka­len Gege­ben­hei­ten ange­passt gibt es maß­ge­schnei­derte Ent­gelt­mo­delle. Dem Schutz­be­dürf­nis der Flug­ha­fen­nach­barn wird damit best­mög­lich ent­spro­chen. “, so Ralph Bei­sel.