Fluglärm bleibt Topthema für die deutschen Airports – Flughafenverband ADV unterstreicht die Erfolge beim Lärmschutz

Ruhe anstatt Lärm Schild

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Ber­lin, 25. April 2018. Aus Anlass des heu­ti­gen 21. inter­na­tio­na­len Tages gegen Lärm erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Das dies­jäh­rige Motto „Laut war ges­tern“ ver­deut­licht, dass unsere Umwelt prin­zi­pi­ell in den letz­ten Jah­ren lei­ser gewor­den ist und gleich­zei­tig die Anstren­gun­gen wei­ter gehen. So wer­den auch die Flug­hä­fen ihr hohes Enga­ge­ment beim Lärm­schutz fort­set­zen.“

Und die Bemü­hun­gen der Flug­hä­fen haben Erfolg: Wie die regel­mä­ßige Umfrage des Umwelt­bun­des­am­tes (UBA) zur Lärm­be­trof­fen­heit in Deutsch­land zeigt, ist die Beläs­ti­gung durch Flug­lärm in den letz­ten Jah­ren deut­lich gesun­ken. Nach den Anga­ben des UBA sind 6 Pro­zent der Men­schen in Deutsch­land von Flug­lärm betrof­fen im Ver­gleich zu 26 Pro­zent von Stra­ßen­lärm.

Wir arbei­ten inten­siv daran, die Anwoh­ner noch bes­ser vor Flug­lärm zu schüt­zen und den Lärm an den Stand­or­ten wei­ter zu ver­rin­gern. Dabei set­zen die Flug­hä­fen auf den akti­ven und pas­si­ven Schall­schutz. Der Ein­satz moder­ner Flug­zeuge wird durch eine intel­li­gente Wei­ter­ent­wick­lung der lärm­ab­hän­gi­gen Flug­ha­fen­ent­gelte unter­stützt,“ führt Bei­sel aus.

Auf Initia­tive der ADV-Flughäfen kamen lärm­ab­hän­gige Start- und Lan­de­ge­büh­ren bereits in den 1970er Jah­ren zum Ein­satz. Seit­her sind die Flug­zeuge, die auf deut­schen Air­ports star­ten und lan­den um durch­schnitt­lich 75 Pro­zent lei­ser gewor­den. Der Anteil der lärm­ab­hän­gi­gen Ent­gelte hat sich seit 2012 ver­dop­pelt. „Sol­che Zuschläge ori­en­tie­ren sich nicht nur an all­ge­mei­nen euro­päi­schen und bun­des­wei­ten Anfor­de­run­gen, son­dern berück­sich­ti­gen regio­nale und lokale Beson­der­hei­ten. Auch wei­tere Initia­ti­ven zum Lärm­schutz unter­stütz­ten die deut­schen Flug­hä­fen, so etwa bei opti­mier­ten Anflug­ver­fah­ren und der Flug­rou­ten­pla­nung. Gemein­sam mit den Air­lines und der Flug­si­che­rung arbei­ten wir lau­fend an der Opti­mie­rung von An- und Abflug­ver­fah­ren, um so wenige Men­schen, wie irgend mög­lich durch Flug­lärm zu beein­träch­ti­gen“, so Bei­sel.

Vor For­de­run­gen nach wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen des nächt­li­chen Flug­be­triebs warnt Bei­sel. Um Deutsch­land an inter­na­tio­nale Waren­ströme anzu­bin­den, brau­che das Land Nacht­flug an aus­ge­wähl­ten Stand­or­ten. „Die Bestim­mun­gen des moder­nen Flug­lärm­schutz­ge­set­zes und sei­ner zahl­rei­chen Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen haben gerade beim Schutz vor Flug­lärm in der Nacht das Niveau deut­lich erhöht. Gegen­über den Ver­kehrs­trä­gern Straße und Schiene gel­ten die schärfs­ten Vor­ga­ben für den Lärm­schutz rund um die Flug­hä­fen. Von einer Pri­vi­le­gie­rung des Luft­ver­kehrs kann keine Rede sein“, so Bei­sel. Das Gesetz werde der­zeit in sei­ner Wir­kung über­prüft. Einen Bedarf für eine gesetz­li­che Neu­re­ge­lung sieht der Flug­ha­fen­ver­band nicht.

ADV-PM 08 2018 Flug­lärm bleibt Top­thema für die deut­schen Air­ports