Flughäfen leisten unverzichtbaren Beitrag für eine stabile Grundversorgung – Daseinsvorsorge gibt es nicht umsonst – Flughäfen benötigen Unterstützung bei der Liquiditätssicherung und bei der Übernahme von Kosten

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Ber­lin, 31. März 2020. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV rech­net damit, dass es im Monat April zum größ­ten Ein­bruch der Pas­sa­gier­zah­len seit Beginn der zivi­len Luft­fahrt kommt. Der Pas­sa­gier­ver­kehr kam an den Flug­hä­fen fast zum Erlie­gen. Auch die Rück­holflüge lau­fen zuneh­mend aus. Höchste Prio­ri­tät hat jetzt der Fracht­flug­ver­kehr. „In einer Zeit, in der LKWs zuneh­mend im Stau vor geschlos­se­nen Gren­zen ste­hen, ist der Luft­ver­kehr unver­zicht­bar für die Auf­recht­erhal­tung der Logis­tik­ket­ten und für eine sta­bile Grund­ver­sor­gung von Bevöl­ke­rung (u.a. mit Medi­zin­pro­duk­ten) und Wirt­schaft.  Der Luft­ver­kehr kann schnell und fle­xi­bel auf Nach­fra­ge­schwan­kun­gen und ver­än­derte Waren­ströme reagie­ren“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel.

Betriebs­wirt­schaft­lich ein Desas­ter
„Mehr denn je zeigt sich die wich­tige Funk­tion der Flug­hä­fen für die Daseins­vor­sorge, so Bei­sel. Sie wer­den für Not­fälle und für die Ver­sor­gung der Bür­ger benö­tigt.“ Damit Rückhol-, Rettungs- und Fracht­flüge zuver­läs­sig abge­wi­ckelt wer­den kön­nen, blei­ben alle Flug­hä­fen in Deutsch­land offen. Bis­lang konn­ten 175.000 deut­sche Urlau­ber aus dem Aus­land zurück­ge­holt wer­den.

Einige Flug­hä­fen arbei­ten im Mini­mum­be­trieb. Kein Air­port ist geschlos­sen. Die aktu­elle Aus­nah­me­si­tua­tion bringt die Flug­hä­fen in eine schwie­rige wirt­schaft­li­che Lage: In der letz­ten Woche ver­zeich­ne­ten die ADV-Flughäfen einen Pas­sa­gier­rück­gang von über 90 Pro­zent. Die Kos­ten lau­fen wei­ter. Ein­nah­men gibt es fast keine. Aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht ein Desas­ter.

Daseins­vor­sorge gibt es nicht umsonst
Um den Flug­ha­fen­be­trieb in Kri­sen­zei­ten wei­ter ver­läss­lich auf­recht­zu­hal­ten, brau­chen die Flug­hä­fen jetzt schnell Liqui­di­täts­hil­fen und Kos­ten­ent­las­tun­gen. Die dras­ti­schen Spar­maß­nah­men der Flug­hä­fen rei­chen nicht aus. Das beschlos­sene Corona-Nothilfepaket der Bun­des­re­gie­rung, lässt die Air­ports wei­ter außen vor. Die KfW-Programme ste­hen nur Unter­neh­men zur Ver­fü­gung, die sich mehr­heit­lich in Pri­vat­be­sitz befin­den. „Hier muss die Poli­tik drin­gend nach­jus­tie­ren. Flug­hä­fen erfül­len in schwie­ri­gen Zei­ten ihre Funk­tion der Daseins­vor­sorge im Inter­esse Deutsch­lands und neh­men dafür hohe Kos­ten in Kauf. Im Gegen­zug benö­ti­gen die Flug­hä­fen Unter­stüt­zung – bei der Liqui­di­täts­si­che­rung, bei der Über­nahme von Kos­ten oder direk­ten Zuwen­dung des Staa­tes“, so der Appell des ADV-Hauptgeschäftsführers.

ADV-PM 07 2020 Flug­hä­fen leis­ten unver­zicht­ba­ren Bei­trag für sta­bile Grund­ver­sor­gung