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Berlin, 10. September 2026. Luftverkehrsteuer belastet den Standort weiterhin mit über zwei Milliarden Euro | ADV begrüßt Haushaltstitel für Flugsicherung an kleineren Flughäfen und für Elektrifizierung des Vorfelds | Finanzierung für Drohnendetektion und –abwehr muss gesichert werden
Morgen, am Freitag, werden mit der sogenannten Schlussrunde die Beratungen über die Einzelpläne des Bundeshaushalts vorläufig abgeschlossen. Im Anschluss werden die Etatentwürfe an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur weiteren Beratung überwiesen. Damit beginnt die entscheidende parlamentarische Phase für den Bundeshaushalt 2027.
Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 enthält aus Sicht des Flughafenverbandes ADV eine unverzichtbare Absicherung von strukturrelevanter Infrastruktur. Für die Finanzierung der Flugsicherungsleistungen an kleineren Flughäfen sind 50 Millionen Euro vorgesehen. Der Ansatz wird gegenüber 2026 unverändert fortgeführt. „Die Absicherung der Flugsicherung an regionalen Flughäfen schafft wichtige Planungssicherheit. Eine leistungsfähige Flugsicherung gehört zur staatlichen Infrastrukturverantwortung. Der Bund setzt ein richtiges Signal für eine leistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur in den deutschen Regionen. Hiervon profitieren bundesweit 45 Flughäfen, die nicht unter das Regime der Deutschen Flugsicherung fallen”, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Elektrifizierung der Flughafenvorfelder stärkt Dekarbonisierung
Das Förderprogramm für Bodenstrom und PCA-Anlagen wird für die Jahre 2026 bis 2029 mit 35 Millionen Euro ausgestattet. Die damit verbundene Elektrifizierung der Flughafenvorfelder trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. Gleichzeitig bleibt eine entscheidende Förderlücke. Auch die Umstellung der Fahrzeugflotten auf den Flughäfen auf nachhaltige Antriebe braucht Unterstützung. Die 2024 ausgelaufene Förderung für Lkw und Sonderfahrzeuge sollte wieder aufgenommen und ausdrücklich auf Flughafen-Spezialfahrzeuge ohne Straßenzulassung ausgeweitet werden. Dies wäre ein entscheidender Beitrag zur Transformation des gesamten Vorfeldbetriebs.
Milliardenbelastung durch Luftverkehrsteuer bleibt bestehen
Den positiven Haushaltsansätzen steht eine weiterhin deutlich zu hohe Belastung des Luftverkehrsstandorts gegenüber. Für 2027 erwartet der Bund aus der Luftverkehrsteuer Einnahmen von 2,06 Milliarden Euro. Deutsche Flughäfen stehen im europäischen Wettbewerb um Airlines, Strecken und Kapazitäten. Hohe Abgaben und Gebühren erschweren seit vielen Jahren die Erholung des Luftverkehrsstandorts Deutschland und schwächen damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, die auf internationale Verbindungen angewiesen ist. Ralph Beisel kommentiert: „Zwei Milliarden Euro Belastung durch die Luftverkehrsteuer sind ein Mühlstein um den Hals der deutschen Flughäfen. Im Jahr 2026 wird die Zahl der Passagiere an den Flughäfen auf niedrigem Niveau gegenüber dem Vorjahr sinken. Immer mehr Airlines kehren den deutschen Standorten den Rücken und verlagern Flugzeuge ins europäische Ausland. Wer um den Wert von Flugverbindungen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft weiß, muss die Standortkosten konsequent absenken.“
Drohnendetektion und –abwehr dauerhaft finanzieren
Drohnenabwehr ist Gefahrenabwehr – und damit eine hoheitliche Aufgabe. Hierzu erklärt der ADV-Hauptgeschäftsführer: „Mit der Ausstattung großer Verkehrsflughäfen mit Detektions- und Abwehrsystemen hat der Bund eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen, die sehr begrüßt wird. Dieser Weg muss fortgesetzt werden. Beschaffung, Betrieb und Wartung der Systeme bedürfen einer abgesicherten Finanzierung im Bundeshaushalt.“

