Absenkung der Luftverkehrsteuer: Wichtiges Signal, aber die Reduzierung muss in vollem Umfang kommen

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© Flug­ha­fen­ver­band ADV

Ber­lin, 01. April. 2026. Bun­des­ka­bi­nett beschließt Rück­nahme der Steu­er­er­hö­hung von 2024 – für eine Trend­wende sind wei­tere Ent­las­tun­gen erfor­der­lich

Die geplante Absen­kung der Luft­ver­kehr­steuer zum 1. Juli 2026 ist ein wich­ti­ges und zugleich über­fäl­li­ges Signal für den Luft­ver­kehrs­stand­ort Deutsch­land. Nach der deut­li­chen Mehr­be­las­tung durch die Erhö­hung im Jahr 2024 setzt die Bun­des­re­gie­rung damit eine not­wen­dige Kor­rek­tur – ein ers­ter Schritt, dem jedoch wei­tere fol­gen müs­sen. Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel:

Die heute vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­sene Kor­rek­tur bei der Luft­ver­kehr­steuer war über­fäl­lig, bleibt aber hin­ter unse­ren Erwar­tun­gen zurück, weil die Absen­kung nied­ri­ger aus­fällt als zuge­sagt. Der neu fest­ge­setzte Steu­er­satz von 13,03 EUR liegt um 55 Cent höher als der tat­säch­li­che Steu­er­satz aus dem Jahr 2024 (12,48 EUR). Im Beschluss des Koali­ti­ons­aus­schus­ses von Novem­ber letz­ten Jah­res war die kom­plette Rück­nahme der letz­ten Erhö­hung der Luft­ver­kehr­steuer ange­kün­digt wor­den. Dies ent­täuscht gerade Air­lines, die aus dem Aus­land einen deut­schen Flug­ha­fen anflie­gen wol­len. Bereits in Aus­sicht gestellte Stre­cken­auf­nah­men blei­ben aus bzw. wer­den jetzt noch­mal auf den Prüf­stand gestellt. Bis­lang ist man davon aus­ge­gan­gen, dass die Bun­des­re­gie­rung ent­schlos­sen die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Hoch­kos­ten­stand­or­tes Deutsch­land ver­bes­sern möchte. Mit der nied­ri­ge­ren Absen­kung der Luft­ver­kehr­steuer droht die Bun­des­re­gie­rung Ver­trauen zu ver­spie­len – zum Scha­den von Wirt­schaft und Tou­ris­tik, wo Rei­sende auf mehr Stre­cken und Flug­ziele an deut­schen Flug­hä­fen hof­fen. Wir set­zen unsere Hoff­nun­gen auf das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren. Im Bun­des­tag muss das Gesetz zur Absen­kung der Luft­ver­kehr­steuer mit den tat­säch­li­chen Steu­er­sät­zen des Jah­res 2024 ver­ab­schie­det wer­den.“

Ver­gleicht man die Höhe der staat­li­chen Steu­ern und Gebüh­ren an einem deut­schen Flug­ha­fen mit Stand­or­ten im euro­päi­schen Aus­land, so sind die Unter­schiede auch nach der teil­wei­sen Rück­nahme der letz­ten Erhö­hung der Luft­ver­kehr­steuer gra­vie­rend. Ein Flug­zeug, das von einem deut­schen Flug­ha­fen abhebt, wird durch­schnitt­lich mit 4.531 Euro mit staat­li­chen Kos­ten belas­tet, im euro­päi­schen Aus­land lie­gen die regu­la­ti­ven Belas­tun­gen für einen Flug inner­halb Euro­pas nur im Schnitt bei 2.326 Euro (siehe bei­ge­füg­tes Chart). 

Wenn in Deutsch­land der Staat einen Euro­pa­flug selbst nach der Luft­ver­kehr­steu­er­ab­sen­kung noch immer dop­pelt so hoch belas­tet, wie im euro­päi­schen Durch­schnitt, dann zeigt dies, welch lan­gen Weg wir noch gehen müs­sen. Unsere Stand­orte kämp­fen um jede Airline-Stationierung und um jede neue Stre­cke. Lei­der sind unsere deut­schen Flug­ha­fen­stand­orte wei­ter im Wett­be­werb benach­tei­ligt. Die staat­li­chen Abga­ben und regu­la­to­ri­schen Belas­tun­gen tra­gen maß­geb­lich dazu bei, dass wir in Deutsch­land ein aus­ge­dünn­tes Stre­cken­netz, weni­ger Direkt­ver­bin­dun­gen und zuneh­mende Risi­ken für Wert­schöp­fung und Beschäf­ti­gung haben. Die Absen­kung der Luft­ver­kehr­steuer war zwar ein rich­ti­ger Schritt, aber es ist offen­sicht­lich, dass diese Maß­nahme allein nicht aus­rei­chen wird“, so Ver­bands­chef Bei­sel. 

Und Bei­sel wei­ter:
„Leis­tungs­fä­hige Flug­hä­fen – egal ob groß oder klei­ner – sichern die inter­na­tio­nale Anbin­dung der deut­schen Wirt­schaft und sind ein zen­tra­ler Fak­tor für Wachs­tum und Wohl­stand. Eine Ver­bes­se­rung an Kon­nek­ti­vi­tät von deut­schen Flug­hä­fen hätte unmit­tel­bare Aus­wir­kun­gen auf den gesam­ten Wirt­schafts­stand­ort. Wenn staat­li­che Abga­ben redu­ziert wer­den, pro­fi­tiert nicht nur die Luft­ver­kehrs­bran­che, son­dern Wirt­schaft, Tou­ris­tik und die lah­mende Kon­junk­tur“, so der ADV-Hauptgeschäftsführer.

Das Fazit der ADV: Die geplante Steu­er­sen­kung ist ein not­wen­di­ger und rich­ti­ger Schritt. Die Redu­zie­rung muss in vol­lem Umfang vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det wer­den. Für eine Gesun­dung des Stand­or­tes muss die Bun­des­re­gie­rung die­sen Kurs kon­se­quent fort­set­zen. Wei­tere Ent­las­tun­gen, etwa bei den Flugsicherungs- oder Luft­si­cher­heits­ge­büh­ren müs­sen fol­gen.

ADV-PM 08 2026 Absen­kung der Luft­ver­kehr­steuer Wich­ti­ges Signal, aber die Redu­zie­rung muss in vol­lem Umfang kom­men

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