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Berlin, 26. Juni 2026. Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung beschlossen. Damit wird die rechtliche Grundlage für einen digitalen, biometriebasierten Reiseprozess an deutschen Flughäfen geschaffen.
Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Auslesung und Verarbeitung von Fluggastdaten rechtssicher zu ermöglichen und damit automatisierte sowie biometrische Abfertigungsprozesse voranzutreiben. Deutschland schafft damit die Voraussetzungen, die Fluggastabfertigung moderner, effizienter und sicherer zu gestalten.
Kern des neuen Ansatzes ist ein digitaler, biometriebasierter Prozess: Beim ersten Kontaktpunkt am Flughafen wird ein Gesichtsbild des Fluggastes aufgenommen und in ein verschlüsseltes biometrisches Muster umgewandelt. Parallel dazu werden die notwendigen Fluggastdaten verschlüsselt gespeichert. Nach einem einmaligen Abgleich mit dem Lichtbild im Ausweisdokument erfolgt an allen weiteren Prozesspunkten – etwa bei der Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle oder beim Boarding – eine automatisierte Identitätsprüfung. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Verifikation, die die jeweiligen Prozessschritte erheblich beschleunigt. Die Nutzung des Verfahrens erfolgt freiwillig.
Der Flughafenverband ADV begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich. „Die Digitalisierung des Reiseprozesses bietet erhebliche Potenziale: Sie ermöglicht effizientere Abläufe durch den Wegfall mehrfacher Dokumentenkontrollen, stärkt die Sicherheit durch verbesserte Identitätsprüfungen und gewährleistet gleichzeitig hohe Datenschutzstandards durch eine sparsame und zweckgebundene Datenverarbeitung“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
„Mit dem heutigen Beschluss setzt der Bundestag ein starkes Signal für die Modernisierung des Luftverkehrs in Deutschland. Ein Schwachpunkt bleibt allerdings die fehlende Technologieoffenheit – insbesondere die Möglichkeit, digitale Endgeräte im Rahmen des Online-Check-ins als Verfahrensstart zu nutzen. Ohne diese Option sind Fluggäste gezwungen, sich vor Ort am Flughafen zu registrieren. Dieser zusätzliche Aufwand ist nur mit ressourcenintensiven Lösungen wie eigenen Registrierungs-Countern an den Flughäfen zu bewältigen – zulasten von Effizienz und Digitalisierung. Dazu muss noch eine tragfähige Regelung gefunden werden“, resümiert Ralph Beisel.
ADV-PM 18 2026 ADV begrüßt digitale Fluggastabfertigung

