Innenministerkonferenz drückt aufs Tempo bei der Drohnenabwehr – ADV begrüßt klare Zuständigkeiten und die dringend erforderliche technische Ausrüstung an Flughäfen

An animation of a aircraft on approach to an airport with a drone flying towards the aircraft

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Ber­lin, 02. Dezem­ber 2025. Bei der dies­jäh­ri­gen Herbst­kon­fe­renz der Innen­mi­nis­ter steht die Abwehr ille­ga­ler Droh­nen­flüge in sen­si­blen Lufträu­men im Mit­tel­punkt. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV begrüßt aus­drück­lich die von der Bun­des­re­gie­rung initi­ierte Beschaf­fung moder­ner Drohnendetektions- und Abwehr­sys­teme für zunächst acht deut­sche Ver­kehrs­flug­hä­fen.

ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel erklärt: „Unko­or­di­nierte und ille­gale Droh­nen­flüge im Umfeld von Flug­hä­fen stel­len ein erheb­li­ches Sicher­heits­ri­siko dar. Die nun ein­ge­lei­tete Beschaf­fung leis­tungs­fä­hi­ger Sys­teme zur Detek­tion und Abwehr von Droh­nen ist ein zen­tra­ler Schritt, um die Wider­stands­fä­hig­keit der Flug­hä­fen zu erhö­hen.“

Aus Sicht der Flug­hä­fen setzt die Fest­le­gung der Zustän­dig­keit für Beschaf­fung und Betrieb bei der Bun­des­po­li­zei ein drin­gend benö­tig­tes Signal. Flug­ha­fen­be­trei­ber, Lan­des­po­li­zeien und die Deut­sche Flug­si­che­rung ste­hen bereit, die Bun­des­po­li­zei bei ihrem Ein­satz zu unter­stüt­zen und gemein­sam ein Höchst­maß an Luft­ver­kehrs­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten.

Bei­sel wei­ter: „Die neuen Sys­teme ermög­li­chen eine früh­zei­tige und zuver­läs­sige Erken­nung ille­ga­ler Droh­nen­ak­ti­vi­tä­ten. Mit einem bes­se­ren Lage­bild über Art, Häu­fig­keit und Flug­pro­file wächst zugleich die Erwar­tung der Flug­hä­fen, dass Ein­schrän­kun­gen des Flug­be­triebs künf­tig deut­lich redu­ziert wer­den kön­nen.“

Mit Blick auf die aktu­ell lau­fen­den poli­ti­schen Abstim­mun­gen zur Ein­rich­tung eines zen­tra­len Droh­nen­ab­wehr­zen­trums unter­streicht die ADV die Bedeu­tung klar defi­nier­ter Zustän­dig­kei­ten zwi­schen Bund und Län­dern. Die jüngs­ten gesetz­li­chen Anpas­sun­gen – dar­un­ter die erwei­ter­ten Befug­nisse der Bun­des­po­li­zei im Bun­des­po­li­zei­ge­setz sowie die Ein­satz­mög­lich­kei­ten der Bun­des­wehr nach dem Luft­si­cher­heits­ge­setz – bil­den hier­für eine ver­läss­li­che Grund­lage.

Die geplante Ein­rich­tung eines gemein­sa­men Droh­nen­ab­wehr­zen­trums von Bund und Län­dern ist ein wich­ti­ger Schritt hin zu einer zen­tra­len, effi­zi­en­ten und ein­satz­si­che­ren Koor­di­na­tion in Droh­nen­la­gen. Das stärkt die gesamte Sicher­heits­ar­chi­tek­tur und ist ein ech­ter Gewinn für die Sicher­heit im Luft­ver­kehr“, so Bei­sel abschlie­ßend.

ADV-PM 33 2025 Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz drückt aufs Tempo bei der Droh­nen­ab­wehr