Bundeshaushalt 2026: Weiterer Baustein zur Stabilisierung des Luftverkehrs beschlossen – Haushaltsausschuss stellt die Fortführung der Übernahme der Flugsicherungskosten für Regionalflughäfen sicher

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Ber­lin, 14.11.2025. In der Berei­ni­gungs­sit­zung des Haus­halts­aus­schus­ses wurde in der ver­gan­ge­nen Nacht die Über­nahme der Flug­si­che­rungs­kos­ten für klei­nere Flug­hä­fen in Höhe von 50 Mil­lio­nen Euro für das Jahr 2026 bestä­tigt. „Damit haben bin­nen weni­ger Stun­den zwei zen­trale Gre­mien – der Koali­ti­ons­aus­schuss und der Haus­halts­aus­schuss – weg­wei­sende Ent­schei­dun­gen zur Sta­bi­li­sie­rung des Luft­ver­kehrs getrof­fen“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel.

Die Flug­si­che­rung an klei­ne­ren Flug­plät­zen wird – anders als an den gro­ßen Ver­kehrs­flug­hä­fen – nicht durch die Deut­sche Flug­si­che­rung (DFS) durch­ge­führt. Diese hoheit­li­che Auf­gabe muss in Deutsch­land von den Regio­nal­flug­hä­fen eigen­stän­dig orga­ni­siert und finan­ziert wer­den. Ohne die Fort­füh­rung der Kos­ten­über­nahme durch den Bund wäre es zu einer Ver­zer­rung des euro­päi­schen Wett­be­werbs gekom­men.

Ent­las­tungs­pa­ket für den Luft­ver­kehr – weg­wei­send, aber nicht aus­rei­chend
Bereits am Abend hatte der Koali­ti­ons­aus­schuss Maß­nah­men zur Absi­che­rung des Flug­ha­fen­stand­or­tes Deutsch­land und zur Stär­kung des Luft­ver­kehrs beschlos­sen.

Dies kom­men­tiert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel wie folgt: „Erst­mals seit Jah­ren wird der Teu­fels­kreis aus ste­tig stei­gen­den Steu­ern, Gebüh­ren und regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen durch­bro­chen. Mit der Rück­nahme der letz­ten Luft­ver­kehr­steu­er­er­hö­hung zum 1. Juli 2026 sowie einem umfas­sen­den Maß­nah­men­pa­ket wer­den die im inter­na­tio­na­len Ver­gleich viel zu hohen Stand­ort­kos­ten von über 4 Mil­li­ar­den Euro zumin­dest teil­weise begrenzt.“

Wei­ter führt Bei­sel aus: „Die Flug­hä­fen ver­bin­den damit die Hoff­nung, dass die Ver­la­ge­rung von Flug­zeu­gen und die Auf­gabe von Stre­cken end­lich zum Still­stand kom­men. Die beschlos­sene Ent­las­tung ist ein ers­ter, rich­ti­ger Schritt. Fol­gen wei­tere Maß­nah­men, kann dies den Beginn einer ech­ten Trend­wende mar­kie­ren und dem Luft­ver­kehrs­stand­ort Deutsch­land seine Wett­be­werbs­fä­hig­keit zurück­ge­ben.“

ADV-PM 29 2025 Bun­des­haus­halt 2026