Bundestag stärkt Luftsicherheit: Klare Regeln gegen Drohnen und Rollfeld-Blockaden

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Ber­lin, 26. Februar 2026. Der Deut­sche Bun­des­tag berät heute in zwei­ter und drit­ter Lesung über das Zweite Gesetz zur Ände­rung des Luft­si­cher­heits­ge­set­zes. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV begrüßt die vor­ge­se­he­nen Neu­re­ge­lun­gen aus­drück­lich. Sie stär­ken die Hand­lungs­fä­hig­keit des Staa­tes gegen­über Droh­nen­be­dro­hun­gen und schlie­ßen eine sicher­heits­re­le­vante Straf­bar­keits­lü­cke beim unbe­fug­ten Ein­drin­gen in die Luft­seite von Flug­hä­fen.

Droh­nen sind reale Bedro­hung für den Luft­ver­kehr
Die Stö­run­gen des Flug­be­triebs durch uner­laubte Droh­nen­flüge haben deut­lich zuge­nom­men. Allein im ver­gan­ge­nen Jahr kam es bun­des­weit zu zahl­rei­chen Vor­fäl­len im Umfeld von Flug­hä­fen. Jede Drohne im sen­si­blen Bereich kann Starts und Lan­dun­gen ver­zö­gern oder stop­pen – mit erheb­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Sicher­heit, Rei­sende und Wirt­schaft. „Droh­nen sind kein harm­lo­ses Frei­zeit­phä­no­men, son­dern kön­nen gezielt ein­ge­setzt wer­den, um den Flug­ha­fen­be­trieb zu stö­ren. Flug­hä­fen kön­nen nicht beur­tei­len, ob es sich um einen Hob­by­flug oder um eine gezielte Desta­bi­li­sie­rungs­maß­nahme han­delt. Die Abwehr sol­cher Gefah­ren aus der Luft ist eine hoheit­li­che Auf­gabe des Staa­tes“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel.

Die vor­ge­se­he­nen Klar­stel­lun­gen zur Zustän­dig­keit von Bundes- und Lan­des­po­li­zei sowie die Mög­lich­keit, im äußers­ten Fall auch Fähig­kei­ten der Bun­des­wehr ein­zu­bin­den, erhö­hen die Reak­ti­ons­ge­schwin­dig­keit und Rechts­si­cher­heit. Die ADV unter­stützt aus­drück­lich die staat­li­che Beschaf­fung und Finan­zie­rung moder­ner Drohnendetektions- und –abwehr­sys­teme. „Sicher­heit in der Luft beginnt am Boden. Mit die­ser Geset­zes­an­pas­sung agiert die Bun­des­re­gie­rung auf der Grund­lage kla­rer Zustän­dig­kei­ten, stellt schnelle Ent­schei­dungs­wege sicher und beschafft modernste Tech­nik. Das begrü­ßen die Flug­hä­fen und unter­stüt­zen die Bun­des­po­li­zei bei der stand­ort­spe­zi­fi­schen Instal­la­tion tat­kräf­tig“, so Bei­sel wei­ter.

Kli­mak­le­ber“ auf Roll­fel­dern: Straf­bar­keits­lü­cke wird geschlos­sen
Mit der Ein­füh­rung eines eigen­stän­di­gen Straf­tat­be­stan­des für das vor­sätz­li­che unbe­fugte Ein­drin­gen in die Luft­seite eines Flug­ha­fens reagiert der Gesetz­ge­ber auf wie­der­holte Blo­cka­de­ak­tio­nen auf Roll­fel­dern und Start- und Lan­de­bah­nen. Bis­lang waren sol­che Aktio­nen häu­fig ledig­lich buß­geld­be­wehrt. Künf­tig dro­hen Frei­heits­stra­fen, wenn durch das Ein­drin­gen die Sicher­heit des zivi­len Luft­ver­kehrs beein­träch­tigt wird. Auch der Ver­such wird straf­bar sein. „Das Fest­kle­ben auf Roll­fel­dern oder das Ein­drin­gen in sicher­heits­re­le­vante Berei­che ist keine Baga­telle, son­dern ein erheb­li­cher Ein­griff in die Luft­ver­kehrs­si­cher­heit. Wer den Luft­ver­kehr als Bühne für Pro­test­ak­tio­nen miss­braucht, gefähr­det Men­schen und ver­ur­sacht mas­sive wirt­schaft­li­che Schä­den. Es ist rich­tig, dass der Gesetz­ge­ber hier nun klare straf­recht­li­che Gren­zen zieht“, betont Bei­sel. Die Neu­re­ge­lung schafft aus Sicht der Flug­hä­fen Rechts­si­cher­heit und ent­fal­tet eine not­wen­dige abschre­ckende Wir­kung gegen­über poten­zi­el­len Stö­rern.

Klare staat­li­che Gesamt­ver­ant­wor­tung
Die ADV unter­streicht, dass sowohl die Droh­nen­ab­wehr als auch die Gewähr­leis­tung der Luft­si­cher­heit im Bereich der Luft­seite staat­li­che Kern­auf­ga­ben sind. Die Flug­hä­fen ent­wi­ckeln ihre Schutz­maß­nah­men kon­ti­nu­ier­lich wei­ter und arbei­ten eng mit Poli­zei und Sicher­heits­be­hör­den zusam­men. „Der Bun­des­tag setzt heute ein wich­ti­ges Signal für die Stär­kung der Resi­li­enz wich­ti­ger Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren. Jetzt kommt es auf eine kon­se­quente Umset­zung an – mit kla­ren Zustän­dig­kei­ten, moder­ner Tech­nik und einer ein­deu­ti­gen staat­li­chen Gesamt­ver­ant­wor­tung. Die Ver­ant­wor­tung für Detek­tion und Abwehr liegt beim Staat – ein­schließ­lich der Finan­zie­rung“, so Bei­sel abschlie­ßend.

ADV-PM 05 2026 Bun­des­tag stärkt Luft­si­cher­heit Klare Regeln gegen Droh­nen und Rollfeld-Blockaden