Drohnenvorfälle an Flughäfen zeigen dringenden Handlungsbedarf – ADV fordert sofortige Maßnahmen zum Schutz des Luftverkehrs

white drone hovering in blue sky

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Ber­lin, 03. Okto­ber 2025. Die jüngs­ten Zwi­schen­fälle mit Droh­nen in unmit­tel­ba­rer Nähe euro­päi­scher Flug­hä­fen wie in Kopen­ha­gen, Oslo und Mün­chen unter­strei­chen erneut, wie ernst die Bedro­hung durch unbe­mannte Flug­ge­räte für den Luft­ver­kehr ist. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV zeigt sich besorgt über den Droh­nen­vor­fall am Flug­ha­fen Mün­chen. Auf­grund mehr­fa­cher Sich­tun­gen von Droh­nen im Bereich des Flug­ha­fens musste der Flug­be­trieb zeit­weise voll­stän­dig ein­ge­stellt wer­den. Meh­rere Starts und Lan­dun­gen wur­den gestri­chen oder umge­lei­tet, Tau­sende Pas­sa­giere waren betrof­fen. ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel kom­men­tiert die Ereig­nisse mit deut­li­chen Wor­ten: „Die Schlie­ßung eines inter­na­tio­na­len Luft­ver­kehrs­dreh­kreu­zes wegen Droh­nen­sich­tun­gen ist ein sicher­heits­po­li­ti­scher Alarm­ruf. Der Staat darf die Flug­hä­fen mit die­ser Bedro­hung nicht län­ger allein las­sen. Die hoheit­li­che Auf­gabe der Droh­nen­de­tek­tion und –abwehr muss umfas­send und kon­se­quent ange­gan­gen wer­den. Es fehlt bis­lang an kon­se­quen­ter Über­wa­chung und Durch­set­zung. Gerade die jüngs­ten Vor­fälle an den Flug­hä­fen in Kopen­ha­gen, Oslo und Mün­chen haben gezeigt, dass die Auf­klä­rung von anflie­gen­den Droh­nen deut­lich frü­her begin­nen muss. Sofern Droh­nen Teil einer hybri­den Bedro­hung sind, bedarf es eines Lage­zen­trums, dass die Droh­nen früh­zei­tig iden­ti­fi­ziert und eine Gefah­ren­ein­stu­fung vor­nimmt. Auch braucht es klare Wei­sun­gen, ob und ggf. in wel­cher Form die Droh­nen zu bekämp­fen sind“.

Droh­nen­be­dro­hung: real, wach­send, unter­schätzt

Bis Ende August 2025 wur­den bereits 144 Stö­run­gen durch Droh­nen an deut­schen Flug­hä­fen regis­triert – Ten­denz stei­gend. Die Fälle rei­chen von ein­zel­nen Sich­tun­gen über gezielte Stör­ak­tio­nen bis hin zu voll­stän­di­gen Betriebs­ein­stel­lun­gen – wie nun ges­tern Abend in Mün­chen gesche­hen. Es han­delt sich um eine reale Bedro­hung für den Luft­ver­kehr und die öffent­li­che Sicher­heit – ins­be­son­dere in kri­ti­schen Pha­sen wie Start und Lan­dung oder in der Nähe von Vor­fel­dern und Ter­mi­nals. „Wenn der Flug­be­trieb durch Droh­nen lahm­ge­legt wird, ist das nicht nur ein Sicher­heits­pro­blem – es beschä­digt das Ver­trauen in die Zuver­läs­sig­keit des Luft­ver­kehrs. Die Pas­sa­giere erwar­ten zu Recht, dass Flug­hä­fen sicher sind – in der Luft wie am Boden“, betont Ralph Bei­sel.

ADV-Forderung: Klare Zustän­dig­kei­ten, bes­sere Tech­nik, staat­li­che Finan­zie­rung

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV for­dert zügig die staat­lich koor­di­nierte und finan­zierte Droh­nen­de­tek­tion und –abwehr. Ralph Bei­sel hierzu: „Sicher­heit darf keine Haus­halts­frage sein. Der Schutz des Luft­raums ist eine ori­gi­när hoheit­li­che Auf­gabe. Wir begrü­ßen die von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Alex­an­der Dobrindt ange­kün­digte Rege­lun­gen im Bun­des­po­li­zei­ge­setz und im Luft­si­cher­heits­ge­setz. Sie stär­ken die zen­trale Rolle der Bun­des­po­li­zei und sol­len den geziel­ten Ein­satz der Bun­des­wehr ermög­li­chen. Aber unsere For­de­run­gen gehen wei­ter. Aus Sicht der ADV ist es erfor­der­lich, ein zen­tra­les Kom­pe­tenz­zen­trum für Droh­nen­ab­wehr zu schaf­fen, in dem Bundes- und Lan­des­po­li­zei, die Bun­des­wehr sowie die zustän­di­gen Ver­wal­tungs­stel­len eng zusam­men­ar­bei­ten, den Droh­nen­ab­wehr betrifft nicht nur den Schutz der Ver­kehrs­flug­hä­fen, son­dern alle kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren in Deutsch­land“.

22 2025 Droh­nen­vor­fälle an Flug­hä­fen zei­gen drin­gen­den Hand­lungs­be­darf