Abwehr von Drohnen an Flughäfen: „Es braucht entschlossenes Handeln – mit klaren Zuständigkeiten, moderner Technik und staatlicher Gesamtverantwortung“

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Ber­lin, 26. Sep­tem­ber 2025. Die aktu­elle Bedro­hungs­lage durch Droh­nen ist hoch­dy­na­misch. Die Flug­hä­fen leis­ten ihren Bei­trag, um die Sicher­heit von Rei­sen­den und Beschäf­tig­ten zu gewähr­leis­ten. Mel­de­ket­ten zwi­schen Flug­si­che­rung, Flug­ha­fen und Poli­zei­be­hör­den sind eta­bliert. Bei einem Vor­fall hat die Sicher­heit der Rei­sen­den oberste Prio­ri­tät. Der Flug­be­trieb wird ein­ge­schränkt oder ein­ge­stellt. Die Detek­tion und Abwehr von Droh­nen sind hoheit­li­che Auf­ga­ben und lie­gen in der Ver­ant­wor­tung von Bundes- und Lan­des­po­li­zei.

Die deut­schen Flug­hä­fen begrü­ßen die Initia­tive von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Alex­an­der Dobrindt für eine Ergän­zung des Luft­si­cher­heits­ge­set­zes und für eine klare Rege­lung der Zustän­dig­kei­ten. Eine gesetz­lich gesi­cherte, staat­li­che Finan­zie­rung von Sys­te­men zur Droh­nen­de­tek­tion und Abwehr ist zwin­gend not­wen­dig“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel.

Allein in die­sem Jahr gab es bereits über 140 Droh­nen­sich­tun­gen im Umfeld von Flug­hä­fen. Jede davon kann Starts und Lan­dun­gen stö­ren oder Pas­sa­giere gefähr­den.

Flug­hä­fen kön­nen und dür­fen nicht beur­tei­len, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteu­ert wird oder ob es Teil einer hybri­den Bedro­hung ist. Der Schutz der Flug­ha­fen­stand­orte ist eine hoheit­li­che Auf­gabe. Sicher­heit in der Luft beginnt am Boden – und dazu gehört auch der Schutz unse­rer Flug­hä­fen vor ille­ga­lem Droh­nen­ein­satz. Dafür braucht es klare Struk­tu­ren, ein­deu­tige Zustän­dig­kei­ten und modernste Tech­nik. Wir erwar­ten den Ein­satz moderns­ter Detektions- und Abwehr­sys­teme. Sicher­heit in der Luft beginnt am Boden und bleibt Auf­gabe des Staa­tes“, so Bei­sel wei­ter.

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV unter­streicht, dass die Kos­ten­trä­ger­schaft bei den zustän­di­gen Polizei- und Sicher­heits­be­hör­den liegt. Dar­über hin­aus muss Deutsch­land bei der euro­päi­schen Zusam­men­ar­beit eine Vor­rei­ter­rolle über­neh­men.

Droh­nen ken­nen keine Gren­zen – nur gemein­same Kon­zepte und abge­stimmte Ver­fah­ren kön­nen Bedro­hun­gen wirk­sam ein­däm­men. Die Flug­hä­fen ste­hen bereit, die Poli­tik zu unter­stüt­zen. Jetzt braucht es ent­schlos­se­nes Han­deln: mit kla­ren Zustän­dig­kei­ten, moder­ner Tech­nik und staat­li­cher Gesamt­ver­ant­wor­tung“, so Bei­sel abschlie­ßend.

20 2025 Abwehr von Droh­nen an Flug­hä­fen