Flughafenverband ADV: Bundeshaushalt 2026: Chance verpasst zur dringend benötigten Stärkung des Luftverkehrsstandorts Deutschland – Appell an den Haushaltsgesetzgeber „Jetzt ist der Bundestag gefordert“

Euroscheine

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Ber­lin, 30. Juli 2025. Heute ver­ab­schie­det das Bun­des­ka­bi­nett den Regie­rungs­ent­wurf des Bun­des­haus­halts 2026 und den Finanz­plan des Bun­des. Der Regie­rungs­ent­wurf für den Bun­des­haus­halt 2026 bleibt hin­ter den Ankün­di­gun­gen des Koali­ti­ons­ver­tra­ges zurück. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV sieht im Haus­halts­ent­wurf eine ver­passte Chance für eine stra­te­gi­sche Neu­auf­stel­lung der Luft­fahrt­po­li­tik. Drin­gend benö­tigte Wei­chen­stel­lun­gen blei­ben aus:

  • Die fis­ka­li­sche Belas­tung bleibt bestehen,
  • ent­las­tende Maß­nah­men fal­len weg,
  • Inves­ti­tio­nen blei­ben unkon­kret.

Die Bun­des­re­gie­rung hat mit die­ser Haus­halts­pla­nung eine wich­tige Chance ver­tan, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit deut­scher Stand­orte zu stär­ken“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel. „Statt Ent­las­tung erle­ben wir eine fort­ge­setzte Belas­tung – mit fata­len Fol­gen für die Flug­hä­fen und Rei­sen­den in unse­rem Land. Es ist zu befürch­ten, dass wei­tere Air­lines unse­ren Flug­hä­fen den Rücken keh­ren und die Zahl der ange­bo­te­nen Flug­ziele ver­rin­gern. Die­ser Ver­lust an Kon­nek­ti­vi­tät geht zu Las­ten der Privat- und Geschäfts­rei­sen­den und der hei­mi­schen Unter­neh­men.“

Die kri­ti­schen Punkte im Über­blick

  1. Fort­be­stehen der Luft­ver­kehr­steuer: Belas­tung ohne Gegen­leis­tung

Die Luft­ver­kehr­steuer bleibt mit über 2 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich auf Rekord­ni­veau – deut­lich höher als noch 2020. Wäh­rend andere Staa­ten auf ver­gleich­bare Abga­ben ver­zich­ten, ent­steht ein gra­vie­ren­der Stand­ort­nach­teil für deut­sche Flug­hä­fen. „Die Luft­ver­kehr­steuer ist ein Ana­chro­nis­mus – wett­be­werbs­feind­lich, kli­ma­po­li­tisch inef­fek­tiv und wirt­schaft­lich kon­tra­pro­duk­tiv. Ihre Abschaf­fung ist über­fäl­lig. Kein ande­rer bedeu­ten­der Luft­ver­kehrs­stand­ort in Europa belas­tet seine Air­lines und Flug­hä­fen so mas­siv wie Deutsch­land. Die Steuer ver­teu­ert Flug­rei­sen, schwächt die Anbin­dung der Regio­nen und ver­zerrt den Wett­be­werb zulas­ten deut­scher Flug­hä­fen“, so der ADV-Hauptgeschäftsführer.

  1. Flug­si­che­rung an klei­nen Flug­hä­fen: keine Mit­tel für die Gebüh­ren­zone II stellt Gefahr für Regio­nal­ver­bin­dun­gen dar

Die Flug­si­che­rung an klei­ne­ren Flug­plät­zen wird – im Gegen­satz zu den gro­ßen Flug­hä­fen –  nicht von der Deut­schen Flug­si­che­rung (DFS) durch­ge­führt. Diese hoheit­li­che Auf­gabe muss von den klei­ne­ren Flug­hä­fen selbst orga­ni­siert wer­den. Die gebüh­ren­fi­nan­zier­ten Flug­si­che­rungs­dienste an klei­ne­ren Flug­hä­fen müs­sen durch Über­nahme eines Sockel­be­tra­ges wei­ter­hin vom Staat finan­ziert wer­den. Die Kon­se­quenz eines Ent­fal­les die­ser Finan­zie­rung: höhere Ticket­preise oder der Weg­fall gan­zer Stre­cken. „Gerade die Regio­nen ver­lie­ren – und mit ihnen Wirt­schafts­kraft, Mobi­li­tät und Anschluss an inter­na­tio­nale Märkte“, warnt der ADV-Hauptgeschäftsführer.

  1. Kli­maför­de­rung mit Licht und Schat­ten

Zwar stei­gen die Mit­tel für kli­ma­neu­tra­les Flie­gen und syn­the­ti­sche Kraft­stoffe – doch die kon­krete Wir­kung auf die Luft­fahrt­bran­che bleibt unklar. Ralph Bei­sel hierzu: „Die Rich­tung stimmt, aber die Umset­zung bleibt zu dif­fus. Gezielte Markt­an­reize für einen schnel­len Pro­duk­ti­ons­hoch­lauf von kli­ma­neu­tra­len Flug­treib­stof­fen sind das Gebot der Stunde. Die gezielte För­de­rung für kli­ma­neu­trale Infra­struk­tur und –ser­vices am Boden (Boden­strom, PCA) muss erhal­ten blei­ben bzw. eta­bliert wer­den.

Drin­gen­der Appell an den Deut­schen Bun­des­tag

Jetzt ist der Gesetz­ge­ber gefor­dert. „Die Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­tag, die das Haus­halts­ge­setz ver­ab­schie­den, haben die Mög­lich­keit durch Kor­rek­tu­ren am Haus­halts­ent­wurf den erfor­der­li­chen Impuls für Wachs­tum und Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu set­zen. Eine starke, kli­ma­freund­li­che und inter­na­tio­nal ver­netzte Luft­fahrt in Deutsch­land stärkt das Wirt­schafts­wachs­tum und sichert lang­fris­tig das Steu­er­auf­kom­men“, for­dert der ADV-Hauptgeschäftsführer.

Staat­li­ches Han­deln ist gefor­dert. Flug­ha­fen­ent­gelte sind nicht das Pro­blem

In der aktu­el­len Bericht­erstat­tung war heute unzu­tref­fen­der­weise zu lesen, dass Stand­ort­nach­teile auf­grund über­höh­ter Flug­ha­fen­ent­gelte vor­lä­gen.

Die Flug­ha­fen­ent­gelte in Deutsch­land bewe­gen sich im unte­ren euro­päi­schen Durch­schnitt und sind im inter­na­tio­na­len Ver­gleich wett­be­werbs­fä­hig. Sie bil­den die Grund­lage für die Finan­zie­rung hoch­wer­ti­ger Infrastruktur- und Ser­vice­leis­tun­gen an Flug­hä­fen, die für einen siche­ren und rei­bungs­lo­sen Luft­ver­kehr unver­zicht­bar sind.

Flug­hä­fen sind hoch­kom­plexe Ver­kehrs­kno­ten­punkte mit viel­fäl­ti­gen betrieb­li­chen, tech­ni­schen und sicher­heits­re­le­van­ten Anfor­de­run­gen. Die Finan­zie­rung die­ser Leis­tun­gen erfolgt über­wie­gend nut­zer­ba­siert – über Ent­gelte, die Flug­ge­sell­schaf­ten für Start, Lan­dung und Abfer­ti­gung ent­rich­ten. Diese Ent­gelte wer­den nicht will­kür­lich fest­ge­legt, son­dern im Rah­men trans­pa­ren­ter und regu­lier­ter Ver­fah­ren durch die zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den geneh­migt.

Ein Bei­spiel ver­deut­licht die Rela­tio­nen*:
Flug nach New York ab einem deut­schen Flug­ha­fen
18.216 € staat­li­che Steu­ern & Gebüh­ren, 5.923 € Flug­ha­fen­ent­gelte = 24.139 € Gesamt­be­trag

Flug nach New York ab einem euro­päi­schen Flug­ha­fen
5.613 € staat­li­che Steu­ern & Gebüh­ren, 6.800 € Flug­ha­fen­ent­gelte = 12.413 € Gesamt­be­trag

Fazit: Es sind nicht die Flug­ha­fen­ent­gelte, son­dern die hohen staat­li­chen Steu­ern und Gebüh­ren, die den Wett­be­werb mit aus­län­di­schen Stand­or­ten ver­zer­ren und zu einer Ver­la­ge­rung von Flug­ver­bin­dun­gen ins Aus­land füh­ren.

* Für das Bei­spiel wurde eine Boe­ing 787–9 mit Standard-Bestuhlung (269 Sitze) und einer Aus­las­tung von 80% ver­wen­det.

17 2025 Bun­des­haus­halt 2026 Chance ver­passt zur Stär­kung des Luft­ver­kehr­stand­or­tes Deutsch­land