Flughafenverband ADV: Strafbarkeitslücken im Gesetz schließen | Größere Abschreckung gegen Eindringlinge in den Sicherheitsbereich der Flughäfen erforderlich | Verband begrüßt den Vorstoß von Verkehrsminister Dr. Volker Wissing nach härteren Strafen von „Klimaklebern“

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Ber­lin, 06. Okto­ber 2023. In den letz­ten zwei Jah­ren kam es in Deutsch­land zu meh­re­ren schwer­wie­gen­den Zwi­schen­fäl­len durch die „Letzte Gene­ra­tion“. Wie­der­holt sind Akti­vis­ten in die Sicher­heits­be­rei­che der Flug­hä­fen ein­ge­drun­gen. Tau­sende Rei­sende wur­den durch Flug­aus­fälle und Ver­spä­tun­gen in Mit­lei­den­schaft gezo­gen.

Wir ver­ur­tei­len auf das Schärfste die gesetz­bre­chen­den Aktio­nen der „Letz­ten Gene­ra­tion“. Das ist längst keine Spie­le­rei mehr. Des­halb befür­wor­tet der Flug­ha­fen­ver­band ADV die Initia­tive von Ver­kehrs­mi­nis­ter Dr. Vol­ker Wis­sing voll­um­fäng­lich nach här­te­ren, straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen. Die bestehen­den Straf­bar­keits­lü­cken bei der Ver­fol­gung der Ein­dring­linge müs­sen geschlos­sen wer­den“, erklärt Ralph Bei­sel, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV.

Bis­lang konn­ten Ein­dring­linge in den Sicher­heits­be­reich der Flug­hä­fen meist nur zu über­schau­ba­ren Geld­stra­fen auf­grund von Nöti­gung, Haus­frie­dens­bruch und Sach­be­schä­di­gung ver­ur­teilt wer­den. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV for­dert eine Ver­schär­fung von §315 Straf­ge­setz­buch, der den „Gefähr­li­chen Ein­griff in den Luft­ver­kehr“ regelt.

ADV-PM 13 2023 ADV-Strafbarkeitslücken im Gesetz schlie­ßen