Flughäfen erstellen und betreiben die für einen modernen Luftverkehr notwendigen Infrastrukturen. Infolge des Wachstums im Luftverkehr ist die Vergabe von Slots erforderlich geworden, in denen Fluggesellschaften die knappen Flughafenkapazitäten nutzen können.
Eine möglichst effiziente und intensive Nutzung der begrenzten Flughafenkapazitäten ist von hoher Bedeutung für die Volkswirtschaft und die Flughafenbetreiber selbst. Für Fluggesellschaften, die neue Verbindungen von einem Flughafen aufnehmen möchten, stellen fehlende oder zeitlich unattraktive Slots eine Markteintrittsbarriere dar. Gleichzeitig bildet die „use-it-or-lose it“ Regel mit der historische Rechte verknüpft werden vor allem für Netzwerk-Carrier die verlässliche Basis für ihre abgestimmten Flugpläne. So können über die einzelnen Flugplanperioden hinaus regelmäßige Verbindungen zur selben Zeit angeboten werden.
Slots werden für jeweils eine Flugplanperiode durch den Flughafenkoordinator administrativ nach Maßgabe der EU-Slot-Verordnung 95/93 vergeben. Die Slot-Koordination für einen vollkoordinierten Flughafen (Level 3) erfolgt durch die Fluko GmbH auf Basis, des für das Bahnsystems festgelegten Koordinierungseckwerts. Slots sind eine knapper werdende Ressource mit hohem volks- und betriebswirtschaftlichem Wert.
In der EU-Slot-Verordnung EU-95/93 werden die Kriterien der Vergabe und der Nutzung von Slots festgelegt. Um die Flughafenkapazitäten effizient und intensiv nutzen zu können, setzen sich die Flughäfen für eine optimierte Slot-Vergabe und –Nutzung ein, die den unterschiedlichen Verkehrsstrukturen und Funktionen der Flughäfen entspricht.