Lärmobergrenze darf die langfristigen Wachstumsziele am Flughafen Frankfurt nicht gefährden.

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Ber­lin, 07. Novem­ber 2017. Deut­sche Flug­hä­fen ver­lan­gen von der Poli­tik Pla­nungs­si­cher­heit und faire Rah­men­be­din­gun­gen im euro­päi­schen Stand­ort­wett­be­werb!

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV begrüßt, dass die Ein­füh­rung einer Lär­mo­ber­grenze am Flug­ha­fen Frank­furt im Dia­log mit der Luft­ver­kehrs­wirt­schaft erar­bei­tet wurde. Gleich­zeit bekräf­tigt der Ver­band seine Kri­tik am Hes­si­schen Ver­kehrs­mi­nis­ter Tarek Al-Wazir. Alle Ver­su­che, mit der Andro­hung von Zwangs­maß­nah­men eine rechts­ver­bind­li­che Plan­fest­stel­lungs­ge­neh­mi­gung auf­zu­bre­chen, beein­träch­ti­gen den Flug­ha­fen­stand­ort Frank­furt im euro­päi­schen Wett­be­werb.

Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Das lang­fris­tige Wachs­tums­ziel von 701.000 Flug­be­we­gun­gen pro Jahr in Frank­furt muss Bestand haben. Wer jetzt die Vor­ga­ben des Lan­des­ent­wick­lungs­plans Hes­sen 2000 ver­schär­fen möchte, geht ein­deu­tig einen Schritt zu weit.“

Als Rück­grat der Export­na­tion Deutsch­land sind die Flug­hä­fen mehr denn je auf ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen anwie­sen, die ein gesun­des Wachs­tum ermög­li­chen. Vor die­sem Hin­ter­grund sind der Bund und die Län­der in der Pflicht, Pla­nungs­si­cher­heit für die Wirt­schaft und Ver­trauen in den Rechts­staat zu schaf­fen.

Die deut­schen Flug­hä­fen wer­ben statt­des­sen für einen gemein­sa­men Weg von Poli­tik, Anwoh­nern und Luft­ver­kehrs­wirt­schaft zur Redu­zie­rung von Flug­lärms. Der wirk­samste Lärm­schutz beginnt an der Quelle – dem Flug­zeug. Hier set­zen die deut­schen Flug­hä­fen erfolg­reich auf lärm­ab­hän­gige Ent­gelte. Der Ein­satz von immer lei­se­ren und sau­be­ren Flug­zeu­gen wird wirk­sam geför­dert – beson­ders erfolg­reich am Frank­fur­ter Flug­ha­fen.

Das Luft­ver­kehrs­kon­zept des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums macht die rich­ti­gen Vor­schläge und sollte Vor­lage für die nächste Bun­des­re­gie­rung sein. Dazu gehört auch, wett­be­werbs­ver­zer­rende Kos­ten in der Luft­si­cher­heit sowie fis­ka­li­sche Belas­tun­gen, wie die Luft­ver­kehrs­steuer, abzu­schaf­fen“, betont Bei­sel. Die deut­schen Flug­hä­fen wün­schen sich ein kla­res Bekennt­nis für eine nach­hal­tige und wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung der Flug­hä­fen in Deutsch­land.

Der Flug­ha­fen­ver­band ADV hat Anfang die­ses Jah­res ein Gut­ach­ten zu Rechts­fra­gen bei der Ein­füh­rung einer „Lär­mo­ber­grenze“ an Flug­hä­fen vor­ge­legt. Das Gut­ach­ten stellt unzwei­fel­haft fest, dass Ein­griffe in bestands­kräf­tige Geneh­mi­gun­gen nur unter beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen mög­lich sind. Sol­che Vor­aus­set­zun­gen sind im Rah­men des aktu­el­len Flug­be­triebs in Deutsch­land nicht gege­ben.

ADV-PM 20 2017 Lär­mo­ber­grenze darf Wachs­tums­ziele nicht begren­zen