Nachtflugregelungen an deutschen Flughäfen

Der Weltluftverkehr ist ein 24-Stunden-Betrieb. Als eine der weltweit führenden Handelsnationen braucht Deutschland die Verknüpfung mit den Wirtschaftsregionen der Welt. Nach Wert werden 40 Prozent der deutschen Übersee-Exporte als Luftfracht transportiert. Exportwirtschaft, Tourismus- und Logistikbranche sind auf Flüge in den Tagesrandzeiten und in der Nacht angewiesen.

Eine vollständige Abkopplung von den globalen Verkehrsströmen durch weitere Einschränkungen der Nachtflugmöglichkeiten an deutschen Flughäfen hätte gravierende Folgen: Volkswirtschaft und Beschäftigung in Deutschland nehmen nachhaltig Schaden, wenn mit jedem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weitere deutsche Flughäfen in der Nacht außer Betrieb gesetzt werden.

Dem Flughafenverband ADV geht es nicht um eine flächendeckende Öffnung aller deutschen Flughäfen in der Nacht. An ausgewählten Flughäfen muss jedoch ein nachfragegerechter Nachtflugbetrieb möglich bleiben. Die ADV setzt sich daher für die Möglichkeit zu einem bedarfsgerechten Nachtflugbetrieb an ausgewählten deutschen Flughäfen ein. Unser Land braucht eine bedarfsgerechte Öffnung der Flughäfen auch in den Nachtstunden.

Download Positionspapier Nachtflug (pdf, 821 KB)

 


Ansprechpartner

Dr. Ulrike Funk

Dr. Ulrike Funk
Bereichsleiterin Wirtschaft und Recht

Kontakt
Tel. 030 310118-26
funk@adv.aero