
Mobilität ist in immer stärkerem Maße zugleich Voraussetzung und Antriebskraft für die wirtschaftliche Entwicklung. Dabei nimmt der Verkehrsträger Luftverkehr in einer globalisierten Handels- und Wirtschaftswelt eine Schlüsselrolle ein: 40 Prozent der Werte aller Exportgüter werden heute bereits mit dem Flugzeug befördert. Wie jede Beförderung von Personen und Gütern verursacht der Luftverkehr Belastungen für die Umwelt. Verkehr beansprucht Flächen, verbraucht Rohstoffe und erzeugt Lärm und Abgase. Verkehrswachstum muss dennoch nicht zu einer Zunahme der Umweltbelastungen führen. Durch kontinuierliche Verringerung spezifischer Energieverbräuche und Emissionen ist es möglich, die von einem Verkehrssystem ausgehende Belastung trotz Verkehrswachstum zu begrenzen oder sogar zu reduzieren.
Die in der ADV zusammengeschlossenen Flughäfen sind sich ihrer Verantwortung im Umweltschutz und bei der Umweltvorsorge bewusst. Sie haben daher als gemeinsames Ziel formuliert, dass die Auswirkungen des Verkehrswachstums auf Flughäfen und der Schutz ihrer Umwelt im Interesse aller und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Gleichgewicht gehalten werden müssen.
Umweltleitlinien der deutschen Verkehrsflughäfen Umweltleitlinien der deutschen Verkehrsflughäfen
Die einzelnen Mitgliedsflughäfen der ADV haben Umweltleitsätze oder Umweltrichtlinien als integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik formuliert. Auf den Flughäfen werden verschiedenste Umweltschutzmaßnahmen vom Energiemanagement bis zu Schallschutzprogrammen umgesetzt, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Flughafenbetreiber achten auch darauf, dass die hohen Umweltstandards von allen am Standort tätigen Firmen und ihren Beschäftigten eingehalten werden. Die Mehrzahl der Flughäfen veröffentlicht regelmäßig Umweltreporte mit zahlenmäßiger Darstellung aller Maßnahmen und der erzielten Verbesserungen.
Außerdem lässt eine Reihe von Flughafenunternehmen ihr Umweltmanagement regelmäßig auf den Prüfstein stellen und beteiligt sich am europäischen "Eco-Management and Audit Scheme" - EMAS, auch bekannt als Öko-Audit. Seit 1993 können in allen Mitgliedstaaten der EU aufgrund einer EG-Verordnung gewerbliche Unternehmen und andere Organisationen an dem einheitlichen System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung teilnehmen. Um den EMAS-Anforderungen zu genügen, müssen sämtliche dem Programm unterliegende Maßnahmen von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft werden. Alle Unternehmen und Organisationen, die an EMAS teilnehmen, erstellen für die Öffentlichkeit regelmäßig eine Umwelterklärung. Das auf kontinuierliche Verbesserungen zielende EMAS gilt zunächst für drei Jahre; die Teilnahme der Unternehmen ist freiwillig. Nach Ablauf der dreijährigen Gültigkeit der Zertifikate erfolgt in der Regel eine erneute Überprüfung und Validierung der Prozesse.
Zusätzlich ist auch eine Zertifizierung des Umweltmanagements nach der internationalen Norm ISO 14001 möglich.
Auf ihren Internetseiten stellen zahlreiche ADV-Mitgliedsflughäfen die jeweiligen Umweltleitlinien und Umwelterklärungen als Information bereit – die Links finden Sie hier.
