
Die deutschen Flughäfen – kleine wie große – sind international führend in Qualität, Infrastruktur und Verlässlichkeit. Sie haben in den vergangenen Jahren ihre Effizienz in Verwaltung und Betriebsabläufen erheblich gesteigert und diese Einsparungen in Form von Senkungen der Entgelte an die Airlines weitergegeben.
Dennoch decken die Flughafenentgelte allein bei weitem nicht mehr die Kosten des Flugbetriebs. Darum haben die Flughäfen ihre Geschäftsfelder erweitert, indem sie etwa Parkplätze, Restaurants oder Läden betreiben bzw. vermieten.
Fast alle Flughäfen in Deutschland befinden sich unter zunehmendem Preisdruck einzelner, marktbeherrschender Airlines. An manchen Flughäfen nehmen einzelne Fluggesellschaften mit über 70 Prozent Anteil bereits heute eine marktbeherrschende Stellung ein. Die beiden großen Airlinegruppen in Deutschland, Lufthansa und Air Berlin, teilen sich zwei Drittel des Marktes auf. Diesem Nachfrageduopol stehen alleine 45 Flughäfen gegenüber, die im Flughafenverband ADV organisiert sind und in einem starken Wettbewerb um jede einzelne Flugverbindung kämpfen müssen. Aufgrund des Marktdrucks sind die Flughäfen den Airlines bei den Entgelten bereits bis an die Schmerzgrenze entgegen gekommen.
In Deutschland unterliegen Flughafenentgelte behördlicher Genehmigung sowie gerichtlicher Überprüfung in Streitfällen. Zuständige Genehmigungsbehörden sind die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden, die zu den von den Flughäfen beantragten Änderungen ihrer Entgeltordnungn Anhörungen der Nutzer durchführen und die Entgelte genehmigen. Di Prüfung der Angemessenheit der Entgelte unterliegt der Kontrolle durch unabhängige Gerichte und Kartellbehörden. Zusätzlichen Regelungsbedarf gibt es in Deutschland aus Sicht des Flughafenverbandes ADV nicht.
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