
Seit Jahresbeginn 2011 wird für Abflüge von deutschen Flughäfen eine nach Entfernungsstufen gestaffelte Luftverkehrssteuer von 8,- (Europa), 25,- (2.500 – 6.000 km) bzw. 45,- Euro (> 6.000 km) erhoben.
Damit sollen Steuereinnahmen von insgesamt 1 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt erzielt werden. Mit dieser zusätzlichen Belastung für den Luftverkehrsstandort Deutschland ist eine einseitige Wettbewerbsverzerrung zulasten der deutschen Flughäfen verbunden, die im intensiven Wettbewerb mit benachbarten europäischen Flughäfen stehen.
Die Luftverkehrssteuer zeigt bislang die folgenden Auswirkungen an den deutschen Flughäfen:
Das Wachstum im deutschen Luftverkehr wird durch die Luftverkehrssteuer spürbar gebremst, denn nach Einschätzung der ADV wird die Nachfrageentwicklung dadurch in 2011 um bis zu 5 Millionen Passagiere gebremst. Vor allem gegenüber grenznahen ausländischen Flughäfen ist die deutsche Luftverkehrssteuer ein deutlicher Standortnachteil. Zudem ist neben den Nachfragerückgängen teilweise mit erheblichen Einnahmeverlusten an den Flughäfen, bei den kommunalen Gebietskörperschaften und den Ländern, zu rechnen.
Die Erfahrungen mit vergleichbaren Luftverkehrssteuern im europäischen Ausland, etwa in den Niederlanden, haben gezeigt, dass die volkswirtschaftliche und fiskalische Gesamtbilanz einer rein nationalen Besteuerung des Luftverkehrs negativ ausfällt. Eine deutliche Schädigung der Flughäfen und des Luftverkehrsstandorts Deutschland sind die Folge. Aus Sicht des Flughafenverbandes ADV gibt es daher nur eine Konsequenz, die schnell von der Politik umgesetzt werden muss: Die sofortige Abschaffung der Luftverkehrssteuer!
