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22.01.10 00:00

Aktuell: Fragen und Antworten zum Thema Sicherheit

Der vereitelte Anschlag von Detroit hat die Diskussion um die Sicherheit im Luftverkehr erneut angefacht. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sicherheit an den deutschen Flughäfen:

1. Informationen zu Fluggastkontrollen an deutschen Flughäfen

 

Wer ist für die Durchführung von Fluggastkontrollen an deutschen Flughäfen verantwortlich?


Die Durchführung der Fluggastkontrollen stellt eine hoheitliche Aufgabe dar. Sie wird in sehr verantwortungsvoller Weise durch die zuständigen Luftsicherheitsbehörden (Bundespolizei und Landesbehörden) und deren beliehene Kräfte an den Flughäfen ausgeführt.

Wie haben die verantwortlichen Behörden in Deutschland auf den Vorfall in Detroit reagiert?
Unmittelbar nach dem vereitelten Anschlag haben die deutschen Luftsicherheitsbehörden Maßnahmen ergriffen. Das Bundesministerium des Innern hat die bereits hohen Sicherheitsmaßnahmen bei der Passagier- und Handgepäckkontrolle verschärft. Fluggäste auf dem Weg in die USA werden gebeten, sich auf längere Wartezeiten einzustellen und nur das Erforderliche im Handgepäck mitzunehmen.

Diese Reaktion war richtig und angemessen. Darüber hinausgehende Belastungen der Flugreisenden sollten vermieden werden. Bestehende Verschärfungen der Kontrollen sind zeitlich zu befristen und entsprechend einer veränderten Sicherheitslage neu zu bewerten. Generelle Verschärfungen der Sicherheitsvorschriften, z. B. Forderungen nach einem Verbot von Handgepäck in Flugzeugen, lehnen die deutschen Flughäfen ab. Diese fordern seit Jahren, dass geltende Sicherheitsvorkehrungen fortlaufend evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Wie können die Passagiere, die in die USA reisen, sich auf ihren Abflug vorbereiten?
Nach dem vereitelten Anschlag haben die deutschen Sicherheitsbehörden die Passagier- und Handgepäckkontrolle für Flüge in die USA durch zusätzliche Kontrollmaßnahmen ergänzt. Fluggäste können die Sicherheitskontrollen beschleunigen, wenn sie sich an die geltenden Flüssigkeitsregelungen halten und so wenig Handgepäck wie möglich mitnehmen. Darüber hinaus können sich die Fluggäste vorab mit Hilfe der so genannten „Liste der verbotenen Gegenstände“ informieren, welche Utensilien sie nicht in ihrem Gepäck mitführen dürfen.

Von wem werden die Luftsicherheitsgebühren erhoben?
Die Luftsicherheitsgebühren werden auf Grundlage der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) vom 23. Mai 2007 in Verbindung mit der Anlage zu § 1 Nummer 2 der LuftSiGebV erhoben. Die Höhe der Gebühr wird bei den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, Saarbrücken und Stuttgart durch das Bundesministerium des Innern (BMI) berechnet und eingezogen. Auf allen anderen deutschen Flughäfen erhebt die jeweilige Landesbehörde die Gebühr. Alle Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, der jeweils zuständigen Behörde die Anzahl der beförderten Passagiere mitzuteilen, die vor Abflug oder Weiterflug einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Auf Grundlage der Daten erhalten die Luftfahrtunternehmen dann Kostenbescheide, die sie den Passagieren über das Ticket in Rechnung stellen. Die Höhe der Gebühren wird jährlich von den zuständigen Behörden zum 1. November angepasst.

 

Können gefährliche Produkte im Sicherheitsbereich von Flughäfen gekauft werden?
Auf Grundlage der EG-Verordnung 820/2008 darf eine Vielzahl von Gegenständen, die potentiell gefährlich sein könnten, von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden. Diese so genannte „Liste der verbotenen Gegenstände“ ist auch die Richtschnur für das Sortiment aller Geschäfte, die sich im Sicherheitsbereich befinden. Darüber hinaus haben einige Shop-Betreiber ihrem Sortiment zusätzliche Selbstbeschränkungen gegeben und verzichten z. B. freiwillig auf den Verkauf von Nagelscheren. Innerhalb des Sicherheitsbereichs dürfen Fluggäste ausschließlich Flüssigkeiten mit sich führen, die z. B. von Duty-Free-Geschäften in manipulationssicheren Tüten verpackt werden. Das Warensortiment im Sicherheitsbereich wird zudem regelmäßig durch die Bundespolizei überprüft. Bislang hat es noch keinen Vorfall mit Gegenständen gegeben, die im Sicherheitsbereich erworben worden sind.

 

Wie beurteilen die deutschen Flughäfen die gegenwärtige Sicherheitslage?
Die Sicherheitsmaßnahmen im weltweiten Luftverkehr und an den Flughäfen der EU sind seit den Anschlägen vom 11. September 2001 kontinuierlich verschärft und verbessert worden und befinden sich gerade im Gebiet der Europäischen Union inzwischen auf einem beispiellos hohen Niveau. Das Flugzeug ist nach wie vor das sicherste Verkehrsmittel. Bei keinem anderen Verkehrsmittel gelten ansatzweise vergleichbare Sicherheitsvorkehrungen. Vereitelte Anschläge zeigen nicht nur die Gefahr, sondern gleichzeitig auch immer aufs Neue, wie gut die Abwehrmaßnahmen von Sicherheitskräften funktionieren. Sie machen aber auch deutlich, wie hoch die Sensibilität von Passagieren mittlerweile ist. Hundertprozentige Sicherheit gibt es allerdings nicht. Das ist der Preis für die weltweite Mobilität und globale Vernetzung von Wirtschaft und Kulturen, die heute nicht mehr wegzudenken ist.

II. Informationen zur Einführung von Körperscannern

Wie steht die ADV zur Einführung von Körperscannern?
Die Technologie der Körperscanner ist zukunftsweisend und wird über kurz oder lang als effektive Kontrollmethode ihren Einsatz finden. Mit Hilfe von Körperscannern wird durch elektromagnetische Strahlen die Oberfläche des menschlichen Körpers unter der Kleidung abgebildet. Der häufig verwendete Begriff „Nacktscanner“ ist nicht nur verunglimpfend, sondern auch sachlich falsch: Die neueste Generation von Gerätetypen arbeitet vollautomatisch. Somit muss niemand in einem abgesetzten Raum Bilder des Körperscanners ansehen und interpretieren. Die Intim- und Privatsphäre des Reisenden bleibt also beim Einsatz dieser Technologie gewahrt. Der Vorteil der Technologie besteht darin, dass versteckte Gegenstände sichtbar werden können, die bei herkömmlichen Kontrollverfahren bislang unerkannt bleiben. Körperscanner, die nach derzeitigem Kenntnisstand für die Gesundheit der Passagiere unbedenklich sind, würden somit eine Vielzahl von manuellen Nachkontrollen an den Sicherheitskontrollstellen der Flughäfen überflüssig machen. Sie könnten somit die Wartezeiten deutlich verkürzen und zur Verbesserung des Reisekomforts der Fluggäste beitragen. Die deutschen Flughäfen sprechen sich dafür aus, dass Körperscanner erst dann eingeführt werden, wenn eine ausgereifte Technologie vorliegt, die den oben genannten Kriterien gerecht wird.

Dürfen Körperscanner schon an deutschen Flughäfen eingesetzt werden?
Bislang gibt es noch keine europäische oder nationale Rechtsgrundlage zum Einsatz von Körperscannern. Eine Einführung auf Grundlage einer EU-Verordnung steht unter dem Vorbehalt positiver Testergebnisse und weiterer Prüfungen in den EU-Mitgliedstaaten. Den Mitgliedsstaaten steht es frei, europäische Vorgaben zur Luftsicherheit nach eigenem Ermessen schärfer zu fassen. Somit kann ein Mitgliedsstaat die Einführung von Körperscannern als zusätzliche Kontrolltechnologie anordnen. Erste Erkenntnisse liegen aus Testläufen am Flughafen Amsterdam vor. An deutschen Flughäfen kommt die Technologie noch nicht zum Einsatz, auch nicht zu Testzwecken.

Wie schnell wäre eine Einführung von Körperscannern überhaupt möglich?
Fest steht, dass über kurz oder lang die Körperscanner ihren Einsatz finden werden. Der Zeitpunkt kann aktuell noch nicht genau genannt werden. An der Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei in Lübeck werden derzeit verschiedene Tests durchgeführt. Mit den Ergebnissen wird im Verlauf des ersten Halbjahres gerechnet. Ob die Scanner noch 2010 genehmigt und eingeführt werden, ist somit fraglich.

Wer finanziert die Einführung von Körperscannern?
Die Kontrollen stellen eine hoheitliche Aufgabe der Luftsicherheitsbehörden dar, d. h. zuständig sind das Bundesinnenministerium und die zuständigen Landesbehörden. Diese sind folglich auch für die Beschaffung der Geräte verantwortlich. Die Kosten werden über die Luftsicherheitsgebühren abgerechnet. Für den Fluggast wird die Luftsicherheitsgebühr als Zuschlag auf dem Flugticket ersichtlich.
 

 


Der Flughafenverband ADV: starke Flughäfen – kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband ADV die Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Wir fordern Rahmenbedingungen, die den bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität unterstützen sowie die Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs fördern.


Kontakt

Friederike Langenbruch

Friederike Langenbruch

Pressesprecherin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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