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18.02.10 18:30

Flughafenverband ADV fordert 1:1-Umsetzung der EU-Entgelte-Richtlinie

Der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen) hat heute in Berlin zwei wissenschaftliche Gutachten vorgestellt, welche die Forderung nach einer 1:1-Umsetzung der EU-Entgelte-Richtlinie untermauern. Wirtschaftliche und juristische Argumente legen eine Beibehaltung der bewährten Praxis zur Genehmigung von Flughafenentgelten nahe.

Zwei Gutachten der renommierten Beratungsgesellschaft Horváth und Partners sowie der international tätigen Rechtsanwaltssozietät DLA Piper untermauern die Forderung des Flughafenverbands ADV nach einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Nach über dreijährigen Beratungen hat der europäische Gesetzgeber im März vergangenen Jahres eine Richtlinie über Flughafenentgelte (Richtlinie 2009/12/EG) verabschiedet. Diese Richtlinie wird in den kommenden Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Forderungen nach einer zentralen Regulierungsbehörde zur Festsetzung von Flughafenentgelten sind nach Auffassung der Gutachter nicht nur unbegründet, sondern würden auch mehr Kosten durch neue Bürokratie verursachen. Zudem war es nicht die Intention des Europäischen Gesetzgebers, bestehende nationale Aufsichtsstrukturen infrage zu stellen. "Regulierungsbehörden sind in Wirtschaftszweigen sinnvoll, in denen ein oder wenige große Anbieter einer Vielzahl von Nachfragern gegenüberstehen", so Beisel. Im deutschen Luftverkehr sind Nachfrager zwei große Airlinegruppen: Lufthansa und Air Berlin teilen sich zwei Drittel des Marktes auf. Diesem Duopol stehen alleine in Deutschland 23 internationale Verkehrsflughäfen als Anbieter gegenüber. Das Gutachten hat eindeutig nachgewiesen, dass die Airlines bei der Festsetzung der Entgelte ihre Marktmacht klar zum eigenen Vorteil ausspielen. Aufgrund der starken Marktposition der Airlines müssen die deutschen Flughäfen, die im starken Wettbewerb miteinander stehen, eine jährliche Kostenunterdeckung von 250 Millionen Euro verkraften.

Die bisher praktizierte Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Genehmigung der Flughafenentgelte hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Dazu Ralph Beisel: "Das Rechtsgutachten zeigt: Die Länder sind sachnah und können mit ihren Entscheidungen vor Ort auf einen Ausgleich zwischen den Interessen von Airlines, Anwohnern und Flughäfen hinwirken".

Die derzeitigen Verfahren zur Genehmigung der Entgelte sind nach Auffassung der Gutachter fair und transparent. Die Entgelte werden in einem mehrstufigen Verfahren unter aktiver Beteiligung der Airlines festgelegt. Wenn die Fluggesellschaften mit der Höhe der Entgelte nicht einverstanden sind, können sie die Zahlungen verweigern. Die Flughäfen müssen in diesem Fall die Entgelte vor Gericht geltend machen.

Abschließend erklärt Ralph Beisel: "Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag wahr macht und fordern sie zu einer 1:1-Umsetzung der EU Richtlinie in nationales Recht auf".


Der Flughafenverband ADV: starke Flughäfen – kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband ADV die Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Wir fordern Rahmenbedingungen, die den bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität unterstützen sowie die Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs fördern.


Kontakt

Friederike Langenbruch

Friederike Langenbruch

Pressesprecherin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.:030 310118-52
langenbruch@adv.aero